IQWiG2025Hämatologie

Concizumab bei Hämophilie A und B: Therapieempfehlung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das IQWiG-Addendum G25-27 stellt eine ergänzende Nutzenbewertung zu den Projekten A25-55 und A25-56 dar. Es befasst sich mit der methodischen Auswertung von Studiendaten zum Wirkstoff Concizumab.

Concizumab wird zur Routineprophylaxe von Blutungen bei Personen ab 12 Jahren eingesetzt. Dies betrifft die Hämophilie A mit FVIII-Hemmkörpern sowie die Hämophilie B mit FIX-Hemmkörpern.

Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens reichte der pharmazeutische Unternehmer neue Berechnungen ein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQWiG daraufhin mit der Prüfung dieser Daten zur Studienpopulation.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Interpretation von gepoolten Studiendaten zu Concizumab wird auf das Risiko von Doppelzählungen hingewiesen. Laut Bericht müssen Personen, die aus Zulassungsstudien in Extensionsstudien wechseln, statistisch bereinigt werden. Dies ist essenziell für die korrekte Einschätzung der Übertragbarkeit auf den deutschen Versorgungsalltag.

Häufig gestellte Fragen

Das IQWiG bewertete den Einsatz zur Routineprophylaxe von Blutungen bei Hämophilie A (mit FVIII-Hemmkörpern) und Hämophilie B (mit FIX-Hemmkörpern). Die Anwendung bezieht sich auf Personen ab 12 Jahren.

Nach Korrektur von Doppelzählungen ermittelte das IQWiG einen Anteil von 4,47 %. Dieser Wert bezieht sich auf die Prüfungsteilnehmenden an Prüfstellen im Geltungsbereich des SGB V.

Der pharmazeutische Unternehmer hatte im Stellungnahmeverfahren neue Berechnungen zur Anzahl der Prüfungsteilnehmenden eingereicht. Der G-BA beauftragte daraufhin das IQWiG mit der methodischen Prüfung dieser nachgereichten Daten.

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Quelle: IQWiG G25-27: Concizumab (Hämophilie A, Hämophilie B) – Addendum zu den Projekten A25-55 und A25-56 (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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