IQWiG2023Neurologie

Pitolisant bei Narkolepsie (Kinder): IQWiG-Bewertung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht G23-06 bewertet das Arzneimittel Pitolisant im Rahmen der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Das Anwendungsgebiet umfasst Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren mit Narkolepsie, mit oder ohne Kataplexie.

Da Pitolisant als Orphan Drug zugelassen ist, gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausschließlich mit der Prüfung der Patientenzahlen und der Therapiekosten beauftragt.

Die Feststellung des Ausmaßes des Zusatznutzens sowie mögliche Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung obliegen dem G-BA im weiteren Verfahren.

Empfehlungen

Der Bericht fasst die Bewertung der Zielpopulation und der Kosten wie folgt zusammen:

Zielpopulation und Patientenzahlen

Der pharmazeutische Unternehmer schätzt die Zielpopulation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 122 bis 416 Patientinnen und Patienten für das Jahr 2023. Das IQWiG stuft diese Angaben jedoch insgesamt als unsicher ein.

Als Gründe für die Unsicherheit nennt der Bericht unter anderem:

  • Die Verwendung von Inzidenzdaten aus einem über zehn Jahre zurückliegenden Erhebungszeitraum

  • Methodische Schwächen bei der Übertragung von Altersgruppen in den Berechnungsmodellen

  • Eine mögliche Dunkelziffer durch bisher fehldiagnostizierte oder nicht diagnostizierte Narkolepsie-Fälle

Therapiekosten

Die Jahrestherapiekosten für die GKV werden auf 4.692,93 Euro bis 9.385,85 Euro pro behandelter Person geschätzt. Diese Berechnung basiert auf Tagesdosen von 4,5 mg beziehungsweise 9 mg.

Laut IQWiG sind die Angaben auf Basis des veranschlagten Verbrauchs plausibel. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei Zugrundelegung der maximalen Tagesdosis von 36 mg geringere Jahrestherapiekosten anfallen würden als für die Obergrenze angegeben.

Versorgungsaspekte

Es wird von einem regelhaften Einsatz von Pitolisant im ambulanten Bereich ausgegangen. Dies begründet sich durch die orale Darreichungsform des Arzneimittels.

Dosierung

MedikamentIndikationAltersgruppeTagesdosis
PitolisantNarkolepsie (mit oder ohne Kataplexie)Kinder und Jugendliche (ab 6 Jahren)4,5 mg bis 36 mg (kontinuierliche Behandlung)

Kontraindikationen

Der Bericht verweist auf das Vorhandensein von Kontraindikationen gemäß der Fachinformation von Pitolisant. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass diese keinen wesentlichen Einfluss auf die zu erwartenden Versorgungsanteile in der Zielpopulation haben. Konkrete medizinische Kontraindikationen werden im Bewertungsbericht nicht einzeln aufgeführt.

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💡Praxis-Tipp

Der IQWiG-Bericht weist bei der epidemiologischen Bewertung auf eine potenziell relevante Dunkelziffer bei Narkolepsie im Kindes- und Jugendalter hin. Laut den zitierten Quellen ist davon auszugehen, dass ein Teil der Betroffenen im Versorgungsalltag bisher fehldiagnostiziert oder nicht diagnostiziert wird.

Häufig gestellte Fragen

Laut dem IQWiG-Bericht umfasst das Anwendungsgebiet Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 6 Jahren. Die Zulassung gilt für Narkolepsie sowohl mit als auch ohne Kataplexie.

Die geschätzten Jahrestherapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung liegen laut Dossierbewertung zwischen rund 4.690 Euro und 9.385 Euro pro Person. Diese Spanne basiert auf Tagesdosen von 4,5 mg bis 9 mg.

Da Pitolisant als Orphan Drug zur Behandlung eines seltenen Leidens zugelassen ist, gilt der medizinische Zusatznutzen gesetzlich bereits durch die Zulassung als belegt. Das Ausmaß dieses Zusatznutzens wird in einem separaten Schritt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bewertet.

Der Bericht geht von einem regelhaften Einsatz des Arzneimittels im ambulanten Bereich aus. Dies wird mit der oralen Darreichungsform der Therapie begründet.

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Quelle: IQWiG G23-06: Pitolisant (Narkolepsie, mit oder ohne Kataplexie, Kinder und Jugendliche, 6 -17 Jahre) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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