IQWiG2023

Maralixibat bei Alagille-Syndrom: IQWiG-Nutzenbewertung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Rahmen der frühen Nutzenbewertung das Orphan Drug Maralixibat bewertet. Der Fokus der Dossierbewertung liegt auf der Ermittlung der Patientenzahlen und der Therapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Maralixibat wird zur Behandlung des cholestatischen Pruritus bei Patientinnen und Patienten mit Alagille-Syndrom (ALGS) eingesetzt. Die Zulassung umfasst die Anwendung ab einem Alter von 2 Monaten.

Da es sich um ein Arzneimittel für seltene Leiden handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Das Ausmaß des Zusatznutzens wird separat durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt.

Empfehlungen

Zielpopulation und Patientenzahlen

Laut IQWiG-Bewertung wird die Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation auf 258 Personen (Spanne: 139 bis 377) geschätzt. Die Berechnung basiert auf folgenden Schritten:

  • Ermittlung der ALGS-Inzidenz pro Lebendgeburten (geschätzt auf 1:70.000 bis 1:30.000)

  • Eingrenzung auf den Anteil der Betroffenen mit cholestatischem Pruritus

  • Berechnung der Prävalenz unter Berücksichtigung des transplantationsfreien Überlebens

  • Übertragung auf den GKV-Versichertenanteil von 88,1 Prozent

Methodische Unsicherheiten

Der Bericht weist darauf hin, dass die ermittelten Patientenzahlen mit Unsicherheiten behaftet sind. Folgende Kritikpunkte werden genannt:

  • Die herangezogenen Studien zur Inzidenz stammen teilweise aus den 1970er Jahren und spiegeln möglicherweise nicht die heutige Diagnostik wider.

  • Der angenommene Anteil von Patienten mit Pruritus (89 bis 100 Prozent) überschätzt die Zielgruppe tendenziell, da andere Quellen niedrigere Raten (59 bis 88 Prozent) angeben.

Therapiekosten und Begleitleistungen

Die Jahrestherapiekosten für das zu bewertende Arzneimittel variieren stark nach Alter und Körpergewicht. Es wird betont, dass zusätzlich Kosten für notwendige GKV-Leistungen anfallen, da während der Behandlung regelmäßige Leberfunktionstests durchgeführt werden müssen.

Dosierung

Die Dosierung von Maralixibat erfolgt gewichtsadaptiert einmal täglich als kontinuierliche Erhaltungstherapie. Die empfohlene Zieldosis beträgt 380 µg/kg Körpergewicht. Das tägliche Volumen variiert von 0,2 ml (bei 5 bis 6 kg) bis zu 3,0 ml (ab 70 kg).

PatientengruppeDurchschnittliches KörpergewichtTägliche EinzeldosisJahrestherapiekosten (Arzneimittel)
Kinder (< 1 Jahr)ca. 7,6 kg0,3 ml148.902,26 €
Erwachseneca. 77,0 kg3,0 ml1.489.022,61 €

Kontraindikationen

Der Quelltext erwähnt, dass Kontraindikationen gemäß der Fachinformation bestehen und den Versorgungsanteil beeinflussen. Spezifische Kontraindikationen werden im vorliegenden Bewertungsbericht jedoch nicht detailliert aufgeführt.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Therapie mit Maralixibat ist zu beachten, dass laut Fachinformation regelmäßige Leberfunktionstests erforderlich sind. Diese verursachen zusätzliche Aufwände im Versorgungsalltag, die bei der Therapieplanung einkalkuliert werden sollten.

Häufig gestellte Fragen

Laut Dossierbewertung ist das Medikament zur Behandlung des cholestatischen Pruritus bei Patientinnen und Patienten mit Alagille-Syndrom ab einem Alter von 2 Monaten zugelassen.

Die Einnahme erfolgt einmal täglich als kontinuierliche Therapie. Die empfohlene Zieldosis richtet sich nach dem Körpergewicht und beträgt 380 µg/kg täglich.

Die Jahrestherapiekosten variieren stark je nach Körpergewicht. Der Bericht beziffert sie auf rund 148.900 Euro für Säuglinge unter einem Jahr und bis zu knapp 1,5 Millionen Euro für Erwachsene.

Die IQWiG-Bewertung schätzt die Zielpopulation in der gesetzlichen Krankenversicherung auf etwa 258 Personen. Diese Zahl ist jedoch aufgrund methodischer Limitationen der zugrundeliegenden Studien mit Unsicherheiten behaftet.

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Quelle: IQWiG G23-02: Maralixibat (cholestatischer Pruritus) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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