Nirsevimab: RSV-Sekundärprophylaxe und Zusatznutzen
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer ergänzenden Bewertung zu Nirsevimab beauftragt. Dieses Addendum bezieht sich auf das Projekt A24-27 zur Sekundärprophylaxe von RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege.
Gegenstand der Untersuchung sind nachgereichte Daten der MEDLEY-Studie zur Morbidität bis zum Tag 151. Nirsevimab wird bei Kindern während ihrer ersten RSV-Saison eingesetzt.
Laut Bericht haben Auswertungen bis zum Tag 361 einen höheren Informationsgehalt als jene bis Tag 151. Dies liegt daran, dass auch nach der fünfmonatigen RSV-Saison noch in relevantem Ausmaß Infektionen auftreten.
💡Praxis-Tipp
Es wird im Bericht betont, dass für Nirsevimab zur RSV-Sekundärprophylaxe im Vergleich zu Palivizumab oder beobachtendem Abwarten aktuell kein Zusatznutzen belegt ist. Weder die Daten zum Tag 151 noch zum Tag 361 zeigten in den Auswertungen statistisch signifikante Vorteile gegenüber der Vergleichstherapie.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Nirsevimab gegenüber Palivizumab bei der Sekundärprophylaxe nicht belegt. Die analysierten Studiendaten zeigten keine statistisch signifikanten Unterschiede bei den RSV-bedingten Infektionen.
Das Dokument definiert hierzu unter anderem Kinder mit bronchopulmonaler Dysplasie oder hämodynamisch relevanten Herzfehlern. Ebenso zählen Kinder mit Trisomie 21 sowie bestimmte Frühgeborene zu dieser Gruppe.
Der Bericht hält fest, dass auch nach der fünfmonatigen RSV-Saison noch in relevantem Ausmaß RSV-Infektionen der unteren Atemwege auftreten. Daher bieten die späteren Auswertungen einen höheren Informationsgehalt für die Nutzenbewertung.
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Quelle: IQWiG A24-75: Nirsevimab (Sekundärprophylaxe von RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege) - Addendum zum Projekt A24-27 (IQWiG, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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