Teclistamab (Multiples Myelom): Dosierung & Indikation
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A23-91 bewertet den Zusatznutzen von Teclistamab gemäß § 35a SGB V. Das Anwendungsgebiet umfasst die Monotherapie bei erwachsenen Personen mit rezidiviertem und refraktärem multiplem Myelom.
Die Zielgruppe muss zuvor bereits mindestens drei Therapien erhalten haben. Darunter müssen sich ein immunmodulatorischer Wirkstoff, ein Proteasominhibitor und ein Anti-CD38-Antikörper befinden. Zudem muss während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression aufgetreten sein.
Es wird vorausgesetzt, dass eine Hochdosis-Chemotherapie mit Stammzelltransplantation zum Zeitpunkt der aktuellen Therapie nicht infrage kommt. Der Bericht schätzt die Größe dieser GKV-Zielpopulation auf etwa 1210 bis 1310 Betroffene.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht warnt vor dem Risiko neurologischer Toxizitäten wie dem ICANS, das mit einer Bewusstseinstrübung einhergehen kann. Es wird dringend darauf hingewiesen, dass Betroffene während des Step-up-Schemas, bis 48 Stunden danach sowie beim Auftreten neurologischer Symptome kein Fahrzeug führen und keine gefährlichen Maschinen bedienen dürfen.
Häufig gestellte Fragen
Die IQWiG-Dossierbewertung kommt zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen von Teclistamab nicht belegt ist. Es lagen keine geeigneten direkt vergleichenden Studiendaten gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
Das Medikament wird ausschließlich als subkutane Injektion verabreicht. Eine intravenöse Gabe ist laut den Vorgaben zur qualitätsgesicherten Anwendung nicht zulässig.
Um das Risiko eines Zytokin-Freisetzungssyndroms zu minimieren, wird eine Prämedikation empfohlen. Diese besteht aus einem Kortikosteroid, einem Antihistaminikum und einem Antipyretikum und erfolgt 1 bis 3 Stunden vor den Step-up-Dosen.
Es wird eine tägliche Überwachung auf Anzeichen eines Zytokin-Freisetzungssyndroms empfohlen. Diese Beobachtungsphase erstreckt sich über einen Zeitraum von 48 Stunden nach jeder Dosis des Step-up-Schemas.
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Quelle: IQWiG A23-91: Teclistamab (multiples Myelom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2023). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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