Latanoprost/Netarsudil bei Glaukom: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist ein Addendum zur Nutzenbewertung der Fixkombination Latanoprost/Netarsudil. Er untersucht den Einsatz bei Erwachsenen mit primärem Offenwinkelglaukom oder okulärer Hypertension.
Die bewertete Teilpopulation umfasst Personen, bei denen eine Monotherapie mit einem Prostaglandinanalogon oder Netarsudil eine unzureichende Augeninnendrucksenkung bewirkt hat. Die Auswertung basiert auf nachgereichten Daten der Studie MERCURY 3.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Kombinationstherapie aus einem Betablocker und einem Prostaglandinanalogon beziehungsweise Prostamid festgelegt. In der zugrundeliegenden Studie diente die Fixkombination Bimatoprost/Timolol als Komparator.
Empfehlungen
Der IQWiG-Bericht formuliert basierend auf den nachgereichten Studiendaten folgende zentrale Bewertungsergebnisse:
Wirksamkeit und Lebensqualität
Laut Bericht zeigt sich für Latanoprost/Netarsudil im Vergleich zu Bimatoprost/Timolol kein statistisch signifikanter Unterschied bezüglich der Mortalität.
Auch für den allgemeinen Gesundheitszustand und die gesundheitsbezogene Lebensqualität ergeben sich keine signifikanten Unterschiede. Ein Zusatznutzen ist in diesen Kategorien somit nicht belegt.
Nebenwirkungen und Therapieabbrüche
Die Auswertung der unerwünschten Ereignisse (UE) zeigt laut IQWiG Nachteile für die Fixkombination Latanoprost/Netarsudil. Es ergeben sich folgende Anhaltspunkte für einen höheren Schaden:
-
Höhere Rate an Therapieabbrüchen wegen unerwünschter Ereignisse
-
Häufigeres Auftreten von okulären unerwünschten Ereignissen
-
Keine signifikanten Unterschiede bei schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (SUE)
Die genauen Raten der unerwünschten Ereignisse stellen sich im Vergleich wie folgt dar:
| Endpunkt | Latanoprost/Netarsudil | Bimatoprost/Timolol | IQWiG-Bewertung |
|---|---|---|---|
| Okuläre unerwünschte Ereignisse | 65 % | 37 % | Höherer Schaden (beträchtlich) |
| Abbruch wegen unerwünschter Ereignisse | 16 % | 1 % | Höherer Schaden (beträchtlich) |
| Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse | 4 % | 1 % | Kein Unterschied belegt |
Gesamtaussage zum Zusatznutzen
In der Gesamtschau der Ergebnisse leitet das IQWiG ab, dass ein Zusatznutzen von Latanoprost/Netarsudil gegenüber Bimatoprost/Timolol nicht belegt ist.
Die festgestellten negativen Effekte bei den Nebenwirkungen reichen jedoch nicht aus, um einen insgesamt geringeren Nutzen der Kombinationstherapie abzuleiten.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht weist auf eine deutlich erhöhte Rate an okulären unerwünschten Ereignissen unter Latanoprost/Netarsudil hin. Zu den häufigsten dokumentierten Ereignissen zählen Bindehauthyperämie, Bindehautblutung und Cornea verticillata. Es wird im Bericht angemerkt, dass diese Ereignisse überwiegend asymptomatisch verlaufen und die Betroffenen häufig nicht beeinträchtigen.
Häufig gestellte Fragen
Der Bericht bewertet den Einsatz bei Erwachsenen mit primärem Offenwinkelglaukom oder okulärer Hypertension. Voraussetzung ist eine unzureichende Augeninnendrucksenkung unter einer vorherigen Monotherapie mit einem Prostaglandin oder Netarsudil.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde eine Kombination aus Betablocker und Prostaglandinanalogon festgelegt. In der herangezogenen Studie wurde konkret die Fixkombination Bimatoprost/Timolol verwendet.
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie nicht belegt. Es zeigten sich keine signifikanten Vorteile bei der Wirksamkeit oder Lebensqualität, jedoch Nachteile bei den Nebenwirkungen.
Die Auswertung zeigt signifikant mehr okulare unerwünschte Ereignisse sowie häufigere Therapieabbrüche aufgrund von Nebenwirkungen. Besonders oft wurden Bindehauthyperämie, Bindehautblutungen und Cornea verticillata beobachtet.
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Quelle: IQWiG A23-39: Latanoprost/Netarsudil (primäres Offenwinkelglaukom und okuläre Hypertension) – Addendum zum Auftrag A22-129 (IQWiG, 2023). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.