Migräneprophylaxe (Erenumab): Wirksamkeit und Nutzen
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Erenumab beauftragt. Die Bewertung bezieht sich auf die Migräneprophylaxe bei Erwachsenen mit mindestens 4 Migränetagen pro Monat, für die eine konventionelle Prophylaxe infrage kommt.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA unter anderem Topiramat festgelegt. Die Bewertung basiert maßgeblich auf den Ergebnissen der randomisierten, doppelblinden HER-MES-Studie, in der Erenumab direkt mit Topiramat verglichen wurde.
Aufgrund von Einschränkungen im Studiendesign, wie der fehlenden Möglichkeit zur Dosisreduktion bei unerwünschten Ereignissen, ist die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den deutschen Versorgungsalltag laut IQWiG mit gewissen Unsicherheiten behaftet.
💡Praxis-Tipp
Ein wichtiger Praxisaspekt des Berichts ist die Warnung vor schwerer Obstipation unter der Therapie mit Erenumab. Es wird betont, dass Patientinnen und Patienten bei Auftreten einer schweren Verstopfung umgehend ärztlich vorstellig werden sollten, da in der Post-Marketing-Phase Fälle berichtet wurden, die eine Hospitalisierung oder sogar chirurgische Eingriffe erforderten.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG bescheinigt Erenumab einen Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren, aber mindestens beträchtlichen Zusatznutzen. Dies basiert vor allem auf einer signifikanten Reduktion der Migränetage und weniger Therapieabbrüchen wegen Nebenwirkungen.
Laut Fachinformation tritt bei den meisten Respondern ein klinischer Nutzen innerhalb von 3 Monaten ein. Es wird empfohlen, die Behandlung einzustellen, wenn nach diesem Zeitraum kein Ansprechen erkennbar ist.
Der Bericht nennt Obstipation als eine häufige Nebenwirkung, die in seltenen Fällen schwerwiegend verlaufen kann. Im Vergleich zu Topiramat traten unter Erenumab jedoch seltener Parästhesien, Aufmerksamkeitsstörungen und Übelkeit auf.
Gemäß den im Bericht zitierten Fachinformationen ist bei leichter bis mittelschwerer Nieren- oder Leberfunktionsstörung keine Dosisanpassung von Erenumab erforderlich.
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Quelle: IQWiG A21-58: Erenumab (Migräne) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (neue wissenschaftliche Erkenntnisse) (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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