IQWiG2019Neurologie

Migräneprophylaxe mit Erenumab: IQWiG-Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A18-71 aus dem Jahr 2019 bewertet den Zusatznutzen von Erenumab zur Migräneprophylaxe. Die Bewertung erfolgt gemäß § 35a SGB V im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Zielpopulation sind erwachsene Personen mit mindestens vier Migränetagen pro Monat. Die Bewertung unterteilt sich in drei Fragestellungen, abhängig von den infrage kommenden Vor- und Vergleichstherapien.

Als zweckmäßige Vergleichstherapien wurden unter anderem Betablocker, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Valproinsäure oder Clostridium botulinum Toxin Typ A definiert. Wenn diese Optionen ausgeschöpft sind, dient Best Supportive Care (BSC) als Vergleichstherapie.

Empfehlungen

Der Bericht formuliert folgende Ergebnisse zum Zusatznutzen von Erenumab:

Standardtherapien möglich (Fragestellungen 1 und 2)

Für Personen, die für Standardtherapien wie Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat oder Amitriptylin infrage kommen, wurden keine Daten vorgelegt.

Auch für die Gruppe, für die Valproinsäure oder Botulinumtoxin Typ A infrage kommt, fehlen entsprechende Studiendaten.

Laut IQWiG ist ein Zusatznutzen für diese beiden Gruppen nicht belegt.

Best Supportive Care (Fragestellung 3)

Für Personen, für die nur noch BSC infrage kommt, wurde die LIBERTY-Studie ausgewertet. In dieser Gruppe zeigt sich ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen von Erenumab plus BSC gegenüber Placebo plus BSC.

Studienergebnisse im Detail (LIBERTY-Studie)

Die positive Bewertung in der BSC-Gruppe stützt sich auf folgende Endpunkte:

  • Reduktion der Migränetage pro Monat um mindestens 50 Prozent (Anhaltspunkt für Zusatznutzen)

  • Allgemeine Beeinträchtigung durch Kopfschmerz gemessen im HIT-6 (Hinweis auf Zusatznutzen)

  • Aktivitätsbeeinträchtigung gemessen im WPAI (Anhaltspunkt für Zusatznutzen)

Bei der Gesamtmortalität und den schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (SUE) zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.

Dosierung

Die in der bewerteten LIBERTY-Studie verwendete Dosierung von Erenumab stellt sich wie folgt dar:

WirkstoffDosierungApplikationswegIntervall
Erenumab140 mg (2-mal 70 mg)subkutan (s.c.)alle 4 Wochen

Kontraindikationen

Der Bericht listet Kriterien auf, die in der Zulassungsstudie einen Einschluss verhinderten. Folgende Vorbehandlungen waren innerhalb eines Monats vor Studienbeginn nicht erlaubt:

  • Ergotamine oder Triptane an 10 oder mehr Tagen pro Monat

  • Klassische Analgetika (NSAR, Paracetamol) an 15 oder mehr Tagen pro Monat

  • Opioid- oder butalbitalhaltige Analgetika an 4 oder mehr Tagen pro Monat

  • Therapie mit Botulinumtoxin A im Kopf-Hals-Bereich (innerhalb von 4 Monaten vor Beginn)

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Laut IQWiG-Bewertung beschränkt sich der belegte Zusatznutzen von Erenumab auf eine sehr spezifische Subpopulation. Es wird hervorgehoben, dass ein beträchtlicher Zusatznutzen nur für Personen belegt ist, bei denen alle anderen medikamentösen Prophylaxe-Optionen versagt haben oder kontraindiziert sind und somit nur noch Best Supportive Care infrage kommt. Für alle anderen Gruppen ist mangels Daten kein Zusatznutzen belegt.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG ist ein beträchtlicher Zusatznutzen nur für Erwachsene mit mindestens vier Migränetagen pro Monat belegt, für die ausschließlich Best Supportive Care infrage kommt. Für andere Gruppen wurden keine Daten vorgelegt.

In der bewerteten Zulassungsstudie wurde Erenumab in einer Gesamtdosis von 140 mg verabreicht. Die Gabe erfolgte alle vier Wochen als subkutane Injektion.

Der Bericht zeigt signifikante Verbesserungen bei der Reduktion der monatlichen Migränetage um mindestens 50 Prozent. Zudem verringerten sich die allgemeine Beeinträchtigung durch Kopfschmerzen und die Aktivitätsbeeinträchtigung im Alltag.

In der ausgewerteten LIBERTY-Studie zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied bei schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen. Auch bei den Therapieabbrüchen wegen unerwünschter Ereignisse gab es laut Bericht keine relevanten Unterschiede.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: IQWiG A18-71: Erenumab (Migräneprophylaxe) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien