IQWiG2018Onkologie

Ipilimumab (Melanom): Zusatznutzen bei Jugendlichen

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A18-12 bewertet den Zusatznutzen von Ipilimumab bei Jugendlichen im Alter von 12 bis unter 18 Jahren. Die Indikation umfasst fortgeschrittene, nicht resezierbare oder metastasierte Melanome.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Therapie nach Maßgabe des Arztes festgelegt. Der pharmazeutische Unternehmer definierte hierunter verschiedene für Erwachsene zugelassene Wirkstoffe wie Nivolumab oder Pembrolizumab.

Aufgrund fehlender vergleichender Daten bei Jugendlichen wurde versucht, Studienergebnisse von Erwachsenen auf die pädiatrische Population zu übertragen. Dieser Ansatz ist laut Bericht bei dieser seltenen Erkrankung prinzipiell nachvollziehbar.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut Bericht muss die Therapie mit Ipilimumab zwingend von einem in der Krebsbehandlung erfahrenen Facharzt eingeleitet und überwacht werden. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, während der Behandlung auf Anzeichen immunvermittelter Nebenwirkungen wie Diarrhö oder Kolitis zu achten. Vor jeder erneuten Infusion ist eine Kontrolle der Leber- und Schilddrüsenparameter erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen für Jugendliche ab 12 Jahren nicht belegt. Die vorgelegten Daten waren methodisch nicht geeignet, um einen Vorteil gegenüber der Standardtherapie nachzuweisen.

Die in Deutschland zugelassene Dosierung beträgt 3 mg/kg Körpergewicht. Die Infusion erfolgt laut zitierten Studiendaten alle 3 Wochen für insgesamt bis zu 4 Zyklen.

Vor der Einleitung und vor jeder erneuten Gabe müssen die Leberwerte und die Schilddrüsenparameter überprüft werden. Dies dient der Früherkennung immunvermittelter Nebenwirkungen.

Die Jahrestherapiekosten für Ipilimumab belaufen sich laut Bericht auf etwa 59.348 Euro pro Patient. Zusätzliche Kosten für GKV-Leistungen wie Laborüberwachungen fallen separat an.

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Quelle: IQWiG A18-12: Ipilimumab (Melanom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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