Daclatasvir bei Hepatitis C: IQWiG-Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A14-31 aus dem Jahr 2014 bewertet den Zusatznutzen von Daclatasvir zur Behandlung von erwachsenen Personen mit chronischer Hepatitis C (CHC). Die Bewertung erfolgt im Vergleich zu den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapien.

Je nach Genotyp und Vorbehandlung variiert die herangezogene Vergleichstherapie. Sie besteht in der Regel aus einer dualen Therapie mit Peginterferon und Ribavirin oder einer Triple-Therapie unter zusätzlichem Einsatz von Telaprevir oder Boceprevir.

Die Bewertung stützt sich auf das Dossier des pharmazeutischen Unternehmers. Für die Beurteilung wurden patientenrelevante Endpunkte wie das anhaltende virologische Ansprechen (SVR) sowie das Auftreten von Nebenwirkungen herangezogen.

Empfehlungen

Der Bericht formuliert folgende Kernbewertungen zum Zusatznutzen von Daclatasvir:

Genotyp 1

Für Personen mit CHC Genotyp 1 ist ein Zusatznutzen nicht belegt. Die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten indirekten Vergleiche (MAIC) und Bayes-Benchmarking-Analysen wurden als methodisch ungeeignet eingestuft.

Als Gründe nennt die Bewertung eine unvollständige Informationsbeschaffung und den Ausschluss relevanter Studien zur zweckmäßigen Vergleichstherapie. Für therapieerfahrene Personen, Betroffene mit Zirrhose oder einer HIV-Koinfektion wurden keine Daten vorgelegt.

Genotyp 3

Für die Gruppe mit CHC Genotyp 3 (mit kompensierter Zirrhose und/oder behandlungserfahren) wurden im Dossier keine Daten eingereicht. Folglich ist auch hier ein Zusatznutzen nicht belegt.

Genotyp 4

Auch für therapienaive Personen mit CHC Genotyp 4 ist ein Zusatznutzen laut Bewertung nicht belegt. Die vorgelegten Studien (AI444010 und AI444042) weisen erhebliche methodische Mängel auf.

In der Studie AI444042 wurden ungeeignete Kriterien für den Behandlungsabbruch im Kontrollarm angewendet. Dies führte bei 28,6 % der Behandelten zu einer unzulässigen Verkürzung der optimalen Therapiedauer mit der Vergleichstherapie.

Durch diese künstliche Verkürzung wurden die Ergebnisse zum virologischen Ansprechen (SVR) stark zuungunsten der Kontrollgruppe verzerrt. Die Studie wird daher als ungeeignet für den Nachweis eines Zusatznutzens eingestuft.

Dosierung

Die folgende Tabelle zeigt das in der Zulassungsstudie AI444042 angewendete Dosierungsschema für Daclatasvir in der Kombinationstherapie:

WirkstoffDosierungAnwendung
Daclatasvir (DCV)60 mgEinmal täglich oral
Peginterferon alfa-2a (PEG2a)180 µgEinmal wöchentlich subkutan
Ribavirin (RBV) bei < 75 kg Körpergewicht1000 mgTäglich oral in 2 Dosen (mit Nahrung)
Ribavirin (RBV) bei ≥ 75 kg Körpergewicht1200 mgTäglich oral in 2 Dosen (mit Nahrung)

Kontraindikationen

Laut den Kriterien der bewerteten Zulassungsstudie sind folgende Begleitmedikationen unter der Therapie verboten oder beschränkt:

  • Starke und moderate Inhibitoren von CYP3A4 (verboten)

  • Induktoren von CYP3A4 (verboten)

  • Starke P-gp Inhibitoren (verboten)

  • P-gp Substrate mit engem therapeutischen Index, z. B. Digoxin (beschränkt)

  • OATP1B1 und/oder OATP1B3 Substrate (beschränkt)

  • BCRP Substrate (beschränkt)

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💡Praxis-Tipp

Der Bericht verdeutlicht, dass ungeeignete Abbruchkriterien in klinischen Studien die Wirksamkeitsergebnisse stark verzerren können. Es wird darauf hingewiesen, dass ein unbegründeter vorzeitiger Therapieabbruch im Kontrollarm zu einer systematischen Benachteiligung der Vergleichstherapie führt. Fehlende Werte in der Auswertung des virologischen Ansprechens (SVR) dürfen laut Bewertung nicht pauschal als Therapieversagen gewertet werden, wenn die Behandlungsdauer zuvor künstlich verkürzt wurde.

Häufig gestellte Fragen

Laut der IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen für den Genotyp 1 nicht belegt. Die vom Hersteller eingereichten Daten und indirekten Vergleiche wiesen methodische Mängel auf und basierten auf einer unvollständigen Studienrecherche.

Der Bericht kritisiert, dass im Kontrollarm ungeeignete Kriterien für einen Behandlungsabbruch angewendet wurden. Dadurch erhielten viele Teilnehmende nicht die optimale Behandlungsdauer, was die Ergebnisse zum virologischen Ansprechen massiv verzerrte.

Die vom G-BA festgelegte Vergleichstherapie besteht in diesem Fall aus einer Triple-Therapie. Diese setzt sich aus Telaprevir oder Boceprevir in Kombination mit Peginterferon und Ribavirin zusammen.

Gemäß den Studienprotokollen ist die gleichzeitige Gabe von starken und moderaten CYP3A4-Inhibitoren sowie CYP3A4-Induktoren verboten. Auch starke P-gp Inhibitoren dürfen nicht parallel verabreicht werden.

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Quelle: IQWiG A14-31: Daclatasvir - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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