ICD-10-GM 2026 Kapitel III: Blut- und Immunsystem (BfArM)

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt die ICD-10-GM (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, German Modification) heraus. Diese dient der einheitlichen Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland.

Das Kapitel III der ICD-10-GM Version 2026 umfasst die Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems. Der zugehörige Kodebereich erstreckt sich von D50 bis D90.

Da es sich um einen reinen Klassifikationstext handelt, wurden allgemeine medizinische und systematische Hintergrundinformationen zur ICD-10-Struktur ergänzt. Diese Zusammenfassung basiert auf den Strukturdaten und Klassifikationsvorgaben des BfArM für das Jahr 2026.

Empfehlungen

Die Klassifikation des BfArM strukturiert das Kapitel III in spezifische Krankheitsgruppen. Es wird vorgegeben, Diagnosen entsprechend der folgenden Hauptgruppen zu verschlüsseln:

Klassifikationsgruppen (D50-D90)

KodebereichKrankheitsgruppe
D50-D53Alimentäre Anämien
D55-D59Hämolytische Anämien
D60-D64Aplastische und sonstige Anämien
D65-D69Koagulopathien, Purpura und sonstige hämorrhagische Diathesen
D70-D77Sonstige Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe
D80-D90Bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems

Sternschlüsselnummern

Das Kapitel enthält spezifische Sternkodes für Manifestationen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten. Diese dürfen laut Systematik nicht als alleinige Hauptdiagnose verwendet werden:

  • D63.-* Anämie bei chronischen, anderenorts klassifizierten Krankheiten

  • D77* Sonstige Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

Exklusionen

Die Systematik schließt bestimmte Krankheitsbilder explizit aus diesem Kapitel aus. Diese müssen in anderen Kapiteln kodiert werden:

  • Neubildungen (C00-D48)

  • HIV-Krankheit (B20-B24)

  • Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)

  • Systemische Autoimmunkrankheiten ohne nähere Angabe (M35.9)

  • Angeborene Fehlbildungen und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)

  • Zustände der Perinatalperiode (P00-P96) sowie Schwangerschaftskomplikationen (O00-O99)

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💡Praxis-Tipp

Bei der Kodierung von Anämien im Rahmen chronischer Erkrankungen ist die Kreuz-Stern-Systematik zu beachten. Der Sternkode (z.B. D63.-*) für die Anämie darf nicht als primäre Diagnose verschlüsselt werden, sondern muss stets mit der zugrundeliegenden Grunderkrankung (Kreuzkode) kombiniert werden.

Häufig gestellte Fragen

Das Kapitel III umfasst Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems. Der Kodebereich reicht von D50 bis D90.

Neubildungen sind explizit aus dem Kapitel III ausgeschlossen. Sie werden gemäß der Klassifikation im Kapitel II (Neubildungen, C00-D48) verschlüsselt.

Obwohl HIV das Immunsystem betrifft, ist die Erkrankung aus dem Kapitel III ausgeschlossen. Die Kodierung erfolgt laut BfArM-Systematik im Bereich B20-B24.

Dieser Kode kennzeichnet eine Anämie bei chronischen, anderenorts klassifizierten Krankheiten. Er wird als sekundärer Kode in Kombination mit der zugrundeliegenden Grunderkrankung verwendet.

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