WHO2022

Gewalt gegen Frauen: Dokumentation und Datenerfassung

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: WHO (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Administrative Daten zu Gewalt an Frauen werden routinemäßig im Rahmen der Dienstleistungserbringung durch Polizei, Justiz, Gesundheits- und Sozialwesen erfasst. Sie liefern wertvolle Informationen über die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten und den Ressourcenbedarf.

Die WHO-Leitlinie "Improving the collection and use of administrative data on violence against women" bietet einen strukturierten Ansatz, um die Erfassung und Nutzung dieser Daten zu optimieren. Ziel ist es, politische Maßnahmen und Programme zur Prävention und Reaktion auf Gewalt zu verbessern.

Dabei wird betont, dass administrative Daten keine Prävalenzstudien ersetzen können. Sie spiegeln lediglich die Anzahl der gemeldeten Fälle und die Interaktionen mit den jeweiligen Institutionen wider.

Empfehlungen

Die WHO-Leitlinie formuliert acht zentrale Schritte zur Verbesserung der Datenerfassung und -nutzung. Es wird empfohlen, einen nationalen oder subnationalen Koordinierungsmechanismus einzurichten, der alle relevanten Sektoren einbindet.

Grundprinzipien und Sicherheit

Laut Leitlinie muss die Datenerfassung stets überlebendenzentriert erfolgen und darf die Sicherheit der Betroffenen nicht gefährden. Es werden folgende Prinzipien betont:

  • Die Bereitstellung von Hilfsangeboten hat immer Vorrang vor der Datenerfassung.

  • Die Zustimmung zur Weitergabe von Informationen für die Fallführung muss explizit eingeholt werden.

  • Für statistische Zwecke dürfen ausschließlich anonymisierte und aggregierte Daten verwendet werden.

  • Betroffene müssen das Recht haben, die Beantwortung von Fragen ohne Verlust von Versorgungsleistungen abzulehnen.

Minimaler Datensatz (Minimum Data Set)

Um eine sektorübergreifende Vergleichbarkeit zu gewährleisten, empfiehlt die Leitlinie die Erfassung eines standardisierten minimalen Datensatzes. Folgende Variablen und Antwortoptionen werden definiert:

VariableEmpfohlene AntwortoptionenDefinition / Erläuterung
Art der GewaltPhysisch, psychologisch, sexuellBasierend auf konkreten Verhaltensdefinitionen, unabhängig von strafrechtlichen Kategorien.
Alter der BetroffenenGeburtsdatumZur exakten Altersbestimmung anstelle von Altersgruppen.
Geschlecht der BetroffenenWeiblich, männlichErfassung des biologischen Geschlechts zur Identifikation weiblicher Gewaltbetroffener.
Alter der gewaltausübenden PersonGeburtsdatumGemäß den Angaben der betroffenen Person oder direkter Erfassung.
Geschlecht der gewaltausübenden PersonMännlich, weiblichGemäß den Angaben der betroffenen Person.
Beziehung zwischen den PersonenAktueller/früherer Intimpartner, Familienmitglied, Bekannter, Autoritätsperson, UnbekanntDient der Erfassung von Machtdynamiken und der Identifikation spezifischer Gewaltformen.

Implementierung und Berichterstattung

Es wird empfohlen, standardisierte Arbeitsanweisungen (SOPs) und Protokolle zum Informationsaustausch zu etablieren. Diese sollen den Datenschutz und die Vertraulichkeit auf allen Ebenen sichern.

Die Leitlinie rät zu einer regelmäßigen, mindestens jährlichen Veröffentlichung der aggregierten Daten. Zudem wird die Schulung des Personals in den Bereichen Gewaltsensibilität, Datenerfassung und Datenschutz als essenziell erachtet.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie warnt nachdrücklich davor, die Datenerfassung über die unmittelbare Versorgung von Gewaltbetroffenen zu stellen. Es wird betont, dass die Dokumentation niemals eine Barriere für den Zugang zu Hilfsangeboten darstellen darf und Betroffene das Recht haben, Angaben ohne negative Konsequenzen für ihre Behandlung zu verweigern. Zudem wird auf die strikte Trennung zwischen einwilligungspflichtigem Informationsaustausch zur Fallführung und der streng anonymisierten Datennutzung für statistische Zwecke hingewiesen.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie können administrative Daten keine Prävalenzraten abbilden, da sie nur die gemeldeten Fälle erfassen. Sie dienen stattdessen dazu, die Inanspruchnahme von Diensten und den Ressourcenbedarf zu analysieren.

Die Leitlinie empfiehlt die Erfassung von Alter und Geschlecht beider involvierter Personen. Zudem sollen die Art der Gewalt (physisch, psychologisch, sexuell) und die Beziehung zwischen der betroffenen und der gewaltausübenden Person dokumentiert werden.

Es wird empfohlen, rollenbasierte Zugriffsbeschränkungen und strenge Protokolle zum Informationsaustausch zu implementieren. Für statistische Auswertungen und Berichte dürfen laut Leitlinie ausschließlich anonymisierte und aggregierte Daten verwendet werden.

Die Leitlinie befürwortet die Einbindung allgemeiner Dienste, da viele Betroffene keine spezialisierten Einrichtungen aufsuchen. Es wird jedoch betont, dass das Personal entsprechend geschult sein muss, um eine sichere und sensible Datenerfassung zu gewährleisten.

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Quelle: Improving the collection and use of administrative data on violence against women: global technical guidance (WHO, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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