G-BA2022

Voretigen Neparvovec (Luxturna) Nutzenbewertung: G-BA

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Dokument des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2022 beschreibt das formale Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Voretigen Neparvovec (Handelsname Luxturna).

Voretigen Neparvovec wird zur Behandlung der erblichen Netzhautdystrophie eingesetzt. Es handelt sich hierbei um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens, ein sogenanntes Orphan Drug.

Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um eine Neubewertung nach Fristablauf. Ein vorheriges Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff aus dem Jahr 2019 wurde damit abgelöst und offiziell aufgehoben.

Empfehlungen

Da es sich um ein administratives Dokument handelt, formuliert der Text keine klinischen Handlungsempfehlungen, sondern dokumentiert den formalen Bewertungsprozess.

Gegenstand des Verfahrens

Der G-BA bewertet den Zusatznutzen des Orphan Drugs Voretigen Neparvovec (Luxturna) des pharmazeutischen Unternehmers Novartis Pharma GmbH. Die Indikation umfasst die erbliche Netzhautdystrophie.

Verfahrensablauf und Fristen

Das Bewertungsverfahren durchlief laut G-BA-Dokumentation folgende Meilensteine:

  • 01.04.2022: Offizieller Beginn des Verfahrens

  • 01.07.2022: Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Start des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens

  • 08.08.2022: Durchführung der mündlichen Anhörung

  • 15.09.2022: Beschlussfassung und gleichzeitiges Inkrafttreten

Beschlussfassung

Der finale Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) wurde am 15.09.2022 gefasst. Die offizielle Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 19.10.2022.

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💡Praxis-Tipp

Da es sich bei Voretigen Neparvovec um ein Orphan Drug handelt, unterliegt die Nutzenbewertung durch den G-BA besonderen gesetzlichen Regularien. Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle Beschlussfassung aus dem Jahr 2022 eine ältere Bewertung aus dem Jahr 2019 ersetzt. Für die Verordnung und Erstattungsfähigkeit ist stets die aktuellste Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie maßgeblich.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokumentation erfolgte die Nutzenbewertung für die Indikation der erblichen Netzhautdystrophie.

Der Wirkstoff Voretigen Neparvovec (Luxturna) ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens, als sogenanntes Orphan Drug, klassifiziert.

Der Beschluss zur Neubewertung nach Fristablauf trat gemäß den G-BA-Unterlagen am 15.09.2022 in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Voretigen Neparvovec (Neubewertung nach Fristablauf: Erbliche Netzhautdystrophie) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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