G-BA2021

Atidarsagen autotemcel bei MLD: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das Dokument beschreibt das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Atidarsagen autotemcel (Handelsname Libmeldy).

Die metachromatische Leukodystrophie (MLD) ist eine seltene, genetisch bedingte Stoffwechselerkrankung. Sie wird durch eine biallelische Mutation im ARSA-Gen verursacht, was zu einer fortschreitenden Schädigung des Nervensystems führt.

Atidarsagen autotemcel ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Der pharmazeutische Unternehmer in diesem Verfahren ist die Orchard Therapeutics GmbH.

Empfehlungen

Das vorliegende G-BA-Dokument enthält keine direkten klinischen Handlungsanweisungen, sondern dokumentiert den formalen Prozess der frühen Nutzenbewertung.

Eckdaten zum Arzneimittel

Laut G-BA gelten für das bewertete Präparat folgende Stammdaten:

WirkstoffHandelsnameIndikationOrphan-Drug-Status
Atidarsagen autotemcel (OTL-200)LibmeldyMetachromatische Leukodystrophie (ARSA-Gen-Mutation)Ja

Verfahrensverlauf und Beschlüsse

Der G-BA dokumentiert folgende Meilensteine im Bewertungsverfahren:

  • Der Beginn des Verfahrens erfolgte am 01.05.2021.

  • Die Veröffentlichung der Nutzenbewertung fand am 02.08.2021 statt.

  • Die initiale Beschlussfassung trat am 04.11.2021 in Kraft.

Aktuelle Änderungen

Gemäß den vorliegenden Daten gab es eine Aktualisierung des ursprünglichen Beschlusses. Am 20.06.2024 wurde eine Änderung der Befristung der Geltungsdauer für Atidarsagen autotemcel beschlossen und in Kraft gesetzt.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Atidarsagen autotemcel (Libmeldy) um ein Orphan Drug handelt, dessen Nutzenbewertung durch den G-BA spezifischen formalen Fristen und Befristungen unterliegt. Die aktuelle Geltungsdauer des Beschlusses wurde laut Dokument zuletzt im Juni 2024 angepasst.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA erfolgt die Nutzenbewertung für die Behandlung der metachromatischen Leukodystrophie. Voraussetzung ist das Vorliegen einer biallelischen Mutation im ARSA-Gen.

Der Wirkstoff wird unter dem Handelsnamen Libmeldy vertrieben. Der pharmazeutische Unternehmer ist die Orchard Therapeutics GmbH.

Ja, das Dokument bestätigt, dass das Präparat als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft ist.

Gemäß den Verfahrensdaten trat am 20.06.2024 ein neuer Beschluss in Kraft. Dieser beinhaltet eine Änderung der Befristung der Geltungsdauer.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Atidarsagen autotemcel OTL-200 (Metachromatische Leukodystrophie mit biallelischer Mutation im ARSA-Gen) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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