Faricimab (Vabysmo): Therapieempfehlung bei nAMD/DMÖ
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Faricimab (Handelsname Vabysmo) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten des G-BA-Beschlusses.
Faricimab wird in der Augenheilkunde zur Behandlung von Netzhauterkrankungen eingesetzt. Die neovaskuläre (feuchte) altersabhängige Makuladegeneration (nAMD) und das diabetische Makulaödem (DMÖ) sind schwerwiegende Erkrankungen, die unbehandelt zu einem massiven Sehverlust führen können.
Ziel der medikamentösen Therapie ist es, die pathologische Gefäßneubildung und die Gefäßpermeabilität in der Makula zu hemmen. Dadurch soll die Sehkraft der betroffenen Personen erhalten oder verbessert werden.
💡Praxis-Tipp
Da der administrative G-BA-Text das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens nicht explizit beziffert, sind für die klinische Einordnung und den Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie die vollständigen Beschlussdokumente der Anlage XII maßgeblich.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA wird Faricimab bei erwachsenen Personen zur Behandlung der neovaskulären (feuchten) altersabhängigen Makuladegeneration (nAMD) angewendet. Zudem ist es bei Visusbeeinträchtigung infolge eines diabetischen Makulaödems (DMÖ) indiziert.
Der Wirkstoff Faricimab wird unter dem Handelsnamen Vabysmo vertrieben.
Das Medikament wird von der Roche Pharma AG vertrieben.
Der finale Beschluss zur Nutzenbewertung von Faricimab erfolgte am 06.04.2023. Ein weiterer Beschluss zu den Therapiekosten trat am 29.06.2023 in Kraft.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Faricimab (Neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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