Venetoclax bei CLL: Erstlinientherapie und Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung aus dem Jahr 2020. Gegenstand des Verfahrens ist der Wirkstoff Venetoclax (Handelsname Venclyxto).

Die chronische lymphatische Leukämie (CLL) ist eine maligne Erkrankung des lymphatischen Systems. Für die Erstlinientherapie werden in der Onkologie kontinuierlich neue zielgerichtete Therapieansätze evaluiert.

Das vorliegende Verfahren nach § 35a SGB V bewertet ein neues Anwendungsgebiet für diesen Wirkstoff. Es fokussiert sich auf den Einsatz in der Erstlinie bei erwachsenen Personen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass administrative G-BA-Übersichten die zweckmäßige Vergleichstherapie und das Ausmaß des Zusatznutzens oft nicht direkt nennen. Für diese klinisch relevanten Kerndaten wird die Konsultation der verlinkten Tragenden Gründe empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA bewertete den Einsatz von Venetoclax in Kombination mit Obinutuzumab zur Erstlinientherapie. Dies betrifft erwachsene Personen mit einer nicht vorbehandelten chronischen lymphatischen Leukämie (CLL).

Das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens ist in den Tragenden Gründen und dem Beschlusstext des G-BA dokumentiert. Der vorliegende administrative Text verweist für diese Details auf die vollständigen PDF-Dokumente.

Die zugrundeliegende Nutzenbewertung wurde vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erstellt. Die Ergebnisse wurden im Juli 2020 als Basis für den G-BA-Beschluss veröffentlicht.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Venetoclax (Neues Anwendungsgebiet: chronische lymphatische Leukämie, Erstlinie, in Kombination mit Obinutuzumab) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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