G-BA2013

Vemurafenib bei Melanom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2013 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2013/2014 ein Verfahren zur Nutzenbewertung des Wirkstoffs Vemurafenib (Handelsname Zelboraf®) durchgeführt. Es handelte sich hierbei um eine Neubewertung nach Fristablauf.

Das maligne Melanom ist ein aggressiver Hautkrebs, der in fortgeschrittenen Stadien häufig Mutationen im BRAF-Gen aufweist. Vemurafenib ist ein zielgerichteter Kinasehemmer, der spezifisch bei Vorliegen einer solchen Genveränderung eingesetzt wird.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten des G-BA-Beschlusses vom März 2014. Die detaillierten klinischen Ergebnisse zur zweckmäßigen Vergleichstherapie sind in den zugehörigen Beschlussdokumenten der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie hinterlegt.

Empfehlungen

Die G-BA-Dokumentation definiert die genauen Rahmenbedingungen für den Einsatz des Wirkstoffs.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Fachinformation und G-BA-Beschluss ist Vemurafenib (Zelboraf®) für folgende Indikation angezeigt:

  • Einsatz als Monotherapie

  • Behandlung von erwachsenen Personen

  • Vorliegen eines nicht resezierbaren oder metastasierten Melanoms

  • Nachweis einer BRAF-V600-Mutation

Verfahrensablauf der Nutzenbewertung

Das Verfahren zur Neubewertung nach Fristablauf umfasste mehrere strukturierte Schritte:

  • Einreichung des Dossiers durch den pharmazeutischen Unternehmer (Roche Pharma AG)

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung durch das IQWiG

  • Durchführung eines schriftlichen Stellungnahmeverfahrens sowie einer mündlichen Anhörung

  • Abschließende Beschlussfassung zur Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII im März 2014

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Vor der Einleitung einer Therapie mit Vemurafenib muss zwingend der Mutationsstatus des Tumors bestimmt werden. Der Wirkstoff ist laut G-BA-Dokumentation ausschließlich bei einem positiven Nachweis der BRAF-V600-Mutation indiziert.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Vemurafenib als Monotherapie für Erwachsene mit einem nicht resezierbaren oder metastasierten Melanom angezeigt. Zwingende Voraussetzung ist der Nachweis einer BRAF-V600-Mutation.

Der Wirkstoff Vemurafenib wird unter dem Handelsnamen Zelboraf® vertrieben. Der pharmazeutische Unternehmer in diesem Bewertungsverfahren war die Roche Pharma AG.

Es handelte sich um eine Neubewertung des Wirkstoffs nach Fristablauf. Das Verfahren wurde im September 2013 begonnen und im März 2014 mit einem Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie abgeschlossen.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Vemurafenib (Neubewertung nach Fristablauf: Melanom, BRAF-V600 Mutation) (G-BA, 2013). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien