Vemurafenib: Therapie bei BRAF-V600-mutiertem Melanom

Diese Leitlinie stammt aus 2013 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2013/2014 ein Verfahren zur Nutzenbewertung des Wirkstoffs Vemurafenib (Handelsname Zelboraf®) durchgeführt. Es handelte sich hierbei um eine Neubewertung nach Fristablauf.

Das maligne Melanom ist ein aggressiver Hautkrebs, der in fortgeschrittenen Stadien häufig Mutationen im BRAF-Gen aufweist. Vemurafenib ist ein zielgerichteter Kinasehemmer, der spezifisch bei Vorliegen einer solchen Genveränderung eingesetzt wird.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten des G-BA-Beschlusses vom März 2014. Die detaillierten klinischen Ergebnisse zur zweckmäßigen Vergleichstherapie sind in den zugehörigen Beschlussdokumenten der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie hinterlegt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird empfohlen, vor Einleitung einer Therapie mit Vemurafenib zwingend den Nachweis einer BRAF-V600-Mutation zu erbringen, da die Zulassung und der festgestellte Zusatznutzen ausschließlich für diese spezifische Subgruppe gelten.

Häufig gestellte Fragen

Die Zulassung umfasst erwachsene Patienten mit einem nicht resezierbaren oder metastasierten Melanom, das eine BRAF-V600-Mutation aufweist. Es wird laut Fachinformation als Monotherapie eingesetzt.

Das Dossier zur Nutzenbewertung wurde vom pharmazeutischen Unternehmer, der Roche Pharma AG, beim G-BA eingereicht.

Der abschließende Beschluss zur Neubewertung nach Fristablauf wurde am 06.03.2014 gefasst. Er trat am selben Tag in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Vemurafenib (Neubewertung nach Fristablauf: Melanom, BRAF-V600 Mutation) (G-BA, 2013). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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