G-BA2011

Ipilimumab bei Melanom (Zweitlinie): G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2011 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2011)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das maligne Melanom ist ein aggressiver Hauttumor, der in fortgeschrittenen Stadien systemische Therapien erfordert. Ipilimumab (Handelsname Yervoy®) ist ein monoklonaler Antikörper, der als Immun-Checkpoint-Inhibitor in der Onkologie eingesetzt wird.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2011. Es handelt sich um ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Einsatz von Ipilimumab in der Zweitlinientherapie des Melanoms.

Der pharmazeutische Unternehmer Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA reichte das entsprechende Dossier ein. Das Verfahren unterlag der Übergangsfrist nach § 10 AM-NutzenV.

Empfehlungen

Da es sich um ein administratives Dokument handelt, formuliert der Text keine klinischen Therapieempfehlungen, sondern dokumentiert den Ablauf der frühen Nutzenbewertung.

Verfahrensablauf und Beschlüsse

Der G-BA dokumentiert für das Nutzenbewertungsverfahren zu Ipilimumab (Vorgangsnummer 2011-08-01-D-014) einen strukturierten zeitlichen Ablauf. Das initiale Verfahren gilt als abgeschlossen.

Die zentralen Meilensteine des Verfahrens umfassen:

  • Beginn des Verfahrens: 01.08.2011

  • Veröffentlichung der IQWiG-Nutzenbewertung: 02.05.2012

  • Mündliche Anhörung: 12.06.2012

  • Initiale Beschlussfassung: 02.08.2012

Aufhebung der Befristung und weitere Verfahren

Laut G-BA-Dokumentation wurde die ursprüngliche Befristung der Geltungsdauer in einem späteren Schritt aufgehoben. Der entsprechende Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie trat am 07.04.2016 in Kraft.

Im weiteren Verlauf kam es zu mehreren Folgeverfahren für diesen Wirkstoff. Der G-BA listet weitere abgeschlossene Bewertungsverfahren in den Jahren 2013, 2018, 2019 und 2020 auf.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um die historische initiale Nutzenbewertung des G-BA aus dem Jahr 2011 handelt. Für die aktuelle klinische Praxis wird empfohlen, die Ergebnisse der nachfolgenden Bewertungsverfahren (zuletzt 2020) sowie aktuelle onkologische S3-Leitlinien zum Melanom zu konsultieren.

Häufig gestellte Fragen

Das Verfahren des G-BA aus dem Jahr 2011 bezieht sich auf den Einsatz von Ipilimumab (Yervoy®) in der Zweitlinientherapie des Melanoms.

Ja, laut Dokumentation des G-BA ist das initiale Verfahren von 2011 abgeschlossen. Die finale Beschlussfassung erfolgte am 02.08.2012.

Der G-BA dokumentiert, dass eine anfängliche Befristung der Geltungsdauer bestand. Diese Befristung wurde mit einem Beschluss vom 07.04.2016 offiziell aufgehoben.

Ja, der G-BA listet mehrere Folgeverfahren für diesen Wirkstoff auf. Diese fanden in den Jahren 2013, 2018, 2019 und zuletzt 2020 statt und sind ebenfalls abgeschlossen.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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