Vemurafenib: Therapie bei BRAF-V600-mutiertem Melanom

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst das administrative Verfahren zur Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2012 für den Wirkstoff Vemurafenib (Zelboraf®) zusammen.

Vemurafenib wird in der Onkologie zur Behandlung des malignen Melanoms eingesetzt. Das Dokument dient primär als Übersicht der Verfahrensschritte und Fristen, beginnend mit dem Verfahrensstart am 15.03.2012 bis zur Beschlussfassung am 06.09.2012.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die G-BA-Beschlüsse aus dem Jahr 2012 zu Vemurafenib aufgehoben und durch das Verfahren vom 15.09.2013 ersetzt wurden, weshalb für aktuelle Therapieentscheidungen die neuere Bewertung herangezogen werden sollte.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Vemurafenib als Monotherapie für erwachsene Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom und einer BRAF-V600-Mutation angezeigt.

Nein, das Dokument gibt an, dass die Beschlüsse dieses Verfahrens aufgehoben und durch eine Neubewertung vom 15.09.2013 ersetzt wurden.

Das vorliegende administrative Dokument des G-BA enthält keine detaillierten klinischen Endpunkte oder Angaben zum Ausmaß des Zusatznutzens. Diese Informationen befinden sich in den verlinkten, aber hier nicht abgebildeten Volltexten der IQWiG-Bewertung.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Vemurafenib (G-BA, 2012). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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