Dabrafenib (Melanom): Indikation bei BRAF-V600-Mutation
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Dabrafenib (Handelsname Tafinlar) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses aus dem Jahr 2014.
Das maligne Melanom ist ein aggressiver Hautkrebs, der in fortgeschrittenen Stadien häufig Mutationen im BRAF-Gen aufweist. Die zielgerichtete Therapie mit BRAF-Inhibitoren stellt einen wichtigen Baustein in der onkologischen Behandlung dar.
Das ursprüngliche Verfahren wurde 2013 initiiert und im April 2014 abgeschlossen. Im Jahr 2016 wurde die Befristung der Geltungsdauer des Beschlusses dauerhaft aufgehoben.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Verordnung von Dabrafenib der Nachweis einer BRAF-V600-Mutation zwingend erforderlich ist.
Häufig gestellte Fragen
Der Wirkstoff ist zur Monotherapie bei erwachsenen Personen mit einem nicht-resezierbaren oder metastasierten Melanom zugelassen. Voraussetzung ist der Nachweis einer BRAF-V600-Mutation.
Der Wirkstoff wird unter dem Handelsnamen Tafinlar vertrieben.
Laut Dokument sind die genauen Angaben zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Zusatznutzen in den tragenden Gründen des Beschlusses vom April 2014 zu finden.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Dabrafenib (Melanom, BRAF-V600-Mutation) (G-BA, 2013). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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