G-BA2017

Trametinib bei NSCLC (BRAF V600): G-BA Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2017 zur Nutzenbewertung des Wirkstoffs Trametinib (Handelsname Mekinist®). Das Verfahren bewertet ein neues Anwendungsgebiet in der medikamentösen Tumortherapie.

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) ist eine Krebserkrankung, bei der zielgerichtete Therapien zunehmend an Bedeutung gewinnen. Eine spezifische genetische Veränderung, die als therapeutischer Angriffspunkt dienen kann, ist die BRAF-V600-Mutation.

Die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V prüft den Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln oder neuen Anwendungsgebieten. Dabei wird die neue Therapie einer vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie gegenübergestellt.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Trametinib beim Lungenkarzinom.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Dokument ist Trametinib gemäß Fachinformation für folgende spezifische Indikation angezeigt:

  • Behandlung von erwachsenen Personen

  • Vorliegen eines fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC)

  • Nachweis einer BRAF-V600-Mutation

Kombinationstherapie

Der Beschluss hält fest, dass Trametinib in diesem Anwendungsgebiet nicht als Monotherapie eingesetzt wird. Es wird explizit der Einsatz in Kombination mit dem Wirkstoff Dabrafenib beschrieben.

Therapielinien und Vergleichstherapie

Für die Bewertung des Zusatznutzens unterscheidet das Verfahren zwischen verschiedenen Therapiesituationen. Es werden separate Informationen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie herangezogen für:

  • Den Einsatz in der Erstlinientherapie

  • Den Einsatz in der Zweitlinientherapie

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💡Praxis-Tipp

Vor dem Einsatz von Trametinib beim fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom wird eine molekularpathologische Testung auf die BRAF-V600-Mutation vorausgesetzt. Zudem beschreibt das Dokument den Einsatz in dieser Indikation ausschließlich als Kombinationstherapie mit Dabrafenib, nicht als Monotherapie.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss ist der Wirkstoff für das fortgeschrittene nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) angezeigt. Zwingende Voraussetzung ist der Nachweis einer BRAF-V600-Mutation.

Nein, das Dokument beschreibt den Einsatz von Trametinib in dieser Indikation als Kombinationstherapie. Es wird zusammen mit dem Wirkstoff Dabrafenib angewendet.

Gemäß der Fachinformation, auf die sich der G-BA bezieht, ist die Behandlung auf erwachsene Personen beschränkt. Für Kinder und Jugendliche wird diese Indikation nicht aufgeführt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Trametinib (neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, BRAF-V600-Mutation) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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