Trametinib bei NSCLC: Therapie bei BRAF-V600-Mutation

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf der Verfahrensübersicht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2017. Es geht um die Nutzenbewertung des Wirkstoffs Trametinib (Handelsname Mekinist) für ein neues Anwendungsgebiet in der Onkologie.

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) ist eine Krebserkrankung, bei der zielgerichtete Therapien zunehmend an Bedeutung gewinnen. Eine spezifische genetische Veränderung, die als therapeutischer Angriffspunkt dienen kann, ist die BRAF-V600-Mutation.

Die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V prüft den Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln oder Indikationserweiterungen. Dabei wird die neue Therapie einer vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie gegenübergestellt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut Fachinformation wird Trametinib beim NSCLC mit BRAF-V600-Mutation ausschließlich in Kombination mit Dabrafenib eingesetzt und ist nicht als Monotherapie vorgesehen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist es für erwachsene Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) zugelassen. Voraussetzung ist der Nachweis einer BRAF-V600-Mutation.

Nein, die Dokumentation gibt an, dass Trametinib in dieser Indikation in Kombination mit Dabrafenib verabreicht wird.

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für die Erst- und Zweitlinie wird im Beschlusstext und den tragenden Gründen des G-BA vom 19.10.2017 definiert. Der vorliegende Kurztext verweist für diese Details auf die entsprechenden Volltexte.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Trametinib (neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, BRAF-V600-Mutation) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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