G-BA2022

Ripretinib bei GIST (Nutzenbewertung): G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2022 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Ripretinib (Handelsname Qinlock) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses.

Ripretinib wird im therapeutischen Gebiet der onkologischen Erkrankungen eingesetzt. Die spezifische Indikation umfasst die Behandlung von gastrointestinalen Stromatumoren (GIST) bei Personen, die bereits mindestens drei Vortherapien erhalten haben.

Das Medikament ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Die Nutzenbewertung erfolgte entsprechend den spezifischen Vorgaben für Orphan Drugs nach dem 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Verfahrensordnung (VerfO).

Empfehlungen

Der Beschluss dokumentiert folgende formale Rahmenbedingungen für den Einsatz des Wirkstoffs:

Indikation und Status

Laut G-BA ist der Wirkstoff für folgende Konstellation bewertet worden:

  • Gastrointestinale Stromatumoren (GIST)

  • Zustand nach mindestens drei Vortherapien

  • Anerkannter Status als Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden)

Verfahrensdetails

Das Nutzenbewertungsverfahren wurde am 16.06.2022 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen. Die Regelungen traten am selben Tag in Kraft und wurden als Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) verankert.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss zu Ripretinib explizit an die Bedingung von mindestens drei vorangegangenen Therapielinien geknüpft ist. Der Orphan-Drug-Status des Präparats bedingt zudem besondere formale Rahmenbedingungen bei der Verordnung.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss wird Ripretinib zur Behandlung von gastrointestinalen Stromatumoren (GIST) eingesetzt. Voraussetzung ist, dass bereits mindestens drei Vortherapien stattgefunden haben.

Ja, der G-BA führt Ripretinib (Qinlock) offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens. Die Nutzenbewertung erfolgte nach den entsprechenden Sonderregelungen für Orphan Drugs.

Das Nutzenbewertungsverfahren wurde im Jahr 2022 durchgeführt. Der finale Beschluss trat gemäß den G-BA-Dokumenten am 16.06.2022 in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ripretinib (Gastrointestinale Stromatumoren (GIST), ≥ 3 Vortherapien) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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