G-BA2012

Rilpivirin (HIV): G-BA Nutzenbewertung 2012

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Rilpivirin (Handelsname Edurant) ist ein Wirkstoff zur Behandlung von Infektionen mit dem Humanen Immundefizienz-Virus (HIV). Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V.

Das zugrundeliegende Verfahren wurde im Jahr 2012 für den pharmazeutischen Unternehmer Janssen-Cilag GmbH durchgeführt. Es handelt sich um ein mittlerweile abgeschlossenes Bewertungsverfahren.

Laut den Dokumenten des G-BA gab es in den Folgejahren weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff. Diese fanden in den Jahren 2016 und 2021 statt.

Empfehlungen

Die vorliegenden Dokumente des G-BA enthalten keine direkten klinischen Therapieempfehlungen, sondern dokumentieren den formalen Ablauf der Nutzenbewertung.

Verfahrensablauf der Nutzenbewertung

Der G-BA dokumentiert für das Verfahren aus dem Jahr 2012 folgende Meilensteine:

  • Beginn des Verfahrens: 15. Januar 2012

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung (IQWiG): 16. April 2012

  • Mündliche Anhörung: 29. Mai 2012

  • Beschlussfassung: 5. Juli 2012

Beschluss und Gültigkeit

Der finale Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat laut G-BA am Tag der Beschlussfassung in Kraft. Die offizielle Veröffentlichung erfolgte am 24. August 2012 im Bundesanzeiger.

Weitere Verfahren

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenbewertung von Rilpivirin einem dynamischen Prozess unterliegt. Der G-BA verweist auf zwei weitere, mittlerweile ebenfalls abgeschlossene Bewertungsverfahren:

  • Ein Verfahren mit Beginn am 1. Januar 2016

  • Ein weiteres Verfahren mit Beginn am 1. Mai 2021

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Da das hier beschriebene G-BA-Verfahren aus dem Jahr 2012 stammt, wird empfohlen, bei der Verordnung von Rilpivirin die Ergebnisse der neueren Nutzenbewertungen aus den Jahren 2016 und 2021 zu berücksichtigen. Der aktuelle Erstattungsstatus und mögliche Verordnungseinschränkungen in der vertragsärztlichen Versorgung richten sich stets nach der jeweils gültigen Fassung der Arzneimittel-Richtlinie.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokumentation erfolgte die Nutzenbewertung für das therapeutische Gebiet der HIV-Infektion. Das Medikament wird unter dem Handelsnamen Edurant vertrieben.

Der G-BA verweist in seinen Dokumenten auf zwei weitere, neuere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff. Diese wurden in den Jahren 2016 und 2021 durchgeführt und sind mittlerweile ebenfalls abgeschlossen.

Die tragenden Gründe, der Beschlusstext sowie die Zusammenfassende Dokumentation wurden vom G-BA veröffentlicht. Der offizielle Beschluss ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 24.08.2012 B2) zu finden.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Rilpivirin (HIV-Infektion) (G-BA, 2012). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien