G-BA2012

Eviplera (Emtricitabin/Rilpivirin/Tenofovir): G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Kombination aus Emtricitabin, Rilpivirin und Tenofovirdisoproxil (Handelsname Eviplera®) wird zur antiretroviralen Therapie der HIV-Infektion eingesetzt. Es handelt sich um ein Single-Tablet-Regime, das die tägliche Tablettenlast für Betroffene reduziert.

Dieser Artikel fasst die administrativen Eckdaten des frühen Nutzenbewertungsverfahrens nach § 35a SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aus dem Jahr 2012 zusammen. Der vorliegende Quelltext enthält ausschließlich verfahrenstechnische Daten und keine Aussagen zum klinischen Ausmaß des Zusatznutzens.

Das Verfahren wurde vom pharmazeutischen Unternehmer Gilead Sciences GmbH initiiert. Der offizielle Beschluss des G-BA zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie trat im Juli 2012 in Kraft.

Empfehlungen

Der G-BA dokumentiert für das Nutzenbewertungsverfahren zu Emtricitabin/Rilpivirin/Tenofovirdisoproxil (Eviplera®) folgende formale Eckdaten:

Gegenstand des Verfahrens

  • Wirkstoffkombination: Emtricitabin, Rilpivirin und Tenofovirdisoproxil

  • Handelsname: Eviplera®

  • Therapeutisches Gebiet: HIV-Infektion (Infektionskrankheiten)

  • Pharmazeutischer Unternehmer: Gilead Sciences GmbH

Chronologie der Nutzenbewertung 2012

Laut G-BA-Dokumentation durchlief das Verfahren (Vorgangsnummer 2012-01-15-D-026) folgende Stationen:

  • 15.01.2012: Offizieller Beginn des Verfahrens.

  • 16.04.2012: Veröffentlichung der Nutzenbewertung durch das IQWiG und Start des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens.

  • 07.05.2012: Fristende zur Abgabe schriftlicher Stellungnahmen.

  • 29.05.2012: Durchführung der mündlichen Anhörung.

Beschlussfassung

Der finale Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) wurde am 05.07.2012 gefasst und trat am selben Tag in Kraft. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 28.08.2012.

Gemäß den vorliegenden Daten ist dieses spezifische Verfahren abgeschlossen. Es wird auf ein weiteres Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff ab dem 01.01.2014 verwiesen.

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💡Praxis-Tipp

Da es sich bei dem vorliegenden Dokument ausschließlich um die administrativen Rahmendaten des G-BA-Verfahrens von 2012 handelt, wird empfohlen, für klinische Entscheidungen die aktuellen medizinischen Leitlinien zur antiretroviralen Therapie der HIV-Infektion heranzuziehen. Zudem wird auf das Folgeverfahren aus dem Jahr 2014 verwiesen, welches möglicherweise aktualisierte Bewertungsgrundlagen enthält.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokumentation erfolgte die Nutzenbewertung für das therapeutische Gebiet der HIV-Infektion.

Das Präparat enthält die Fixkombination aus den drei Wirkstoffen Emtricitabin, Rilpivirin und Tenofovirdisoproxil.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Nutzenbewertung trat am 05.07.2012 in Kraft. Die offizielle Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgte Ende August 2012.

Die Dokumentation verweist auf ein weiteres, ebenfalls abgeschlossenes Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff, welches am 01.01.2014 begann.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Emtricitabin/Rilpivirin/Tenofovirdisoproxil (HIV-Infektion) (G-BA, 2012). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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