G-BA2016

Ramucirumab bei NSCLC: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2016 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Ramucirumab (Handelsname Cyramza) abgeschlossen. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses.

Ramucirumab ist ein monoklonaler Antikörper, der in der onkologischen Therapie eingesetzt wird. Das vorliegende Verfahren bewertet ein neues Anwendungsgebiet des Medikaments im Bereich der thorakalen Onkologie.

Spezifisch geht es um die Behandlung des nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC). Die Nutzenbewertung dient der Feststellung des Zusatznutzens gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie im deutschen Versorgungssystem.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert das genaue Anwendungsgebiet für den Wirkstoff Ramucirumab in der Onkologie.

Zugelassene Indikation

Laut G-BA ist Ramucirumab (Cyramza) für folgende spezifische Patientengruppe indiziert:

  • Erwachsene Patienten mit einem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC).

  • Die Anwendung erfolgt in Kombination mit dem Zytostatikum Docetaxel.

  • Voraussetzung ist ein Tumorprogress nach einer vorangegangenen platinhaltigen Chemotherapie.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Die Feststellung des Zusatznutzens erfolgt gegenüber einer vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Die spezifischen Details hierzu sind in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie zum Beschluss vom 01.09.2016 hinterlegt.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Ramucirumab beim nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom gemäß G-BA-Beschluss strikt an eine Kombinationstherapie mit Docetaxel gebunden ist. Zudem muss zwingend ein Tumorprogress nach einer platinhaltigen Vortherapie dokumentiert sein, bevor diese Therapieoption indiziert ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss ist Ramucirumab für das lokal fortgeschrittene oder metastasierte nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) indiziert. Die Zulassung bezieht sich auf erwachsene Patienten.

Die Nutzenbewertung gibt an, dass Ramucirumab bei dieser Indikation in Kombination mit Docetaxel angewendet wird. Eine Monotherapie wird in diesem spezifischen Beschluss nicht aufgeführt.

Gemäß den Vorgaben des G-BA muss bei den betroffenen Personen ein Tumorprogress nach einer platinhaltigen Chemotherapie vorliegen. Erst nach Versagen dieser Erstlinientherapie ist der Einsatz der Kombination aus Ramucirumab und Docetaxel indiziert.

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