Ramucirumab (NSCLC): Leitlinien-Empfehlung zur Therapie
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2016 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Ramucirumab (Handelsname Cyramza) abgeschlossen. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses.
Ramucirumab ist ein monoklonaler Antikörper, der in der onkologischen Therapie eingesetzt wird. Das vorliegende Verfahren bewertet ein neues Anwendungsgebiet des Medikaments im Bereich der thorakalen Onkologie.
Spezifisch geht es um die Behandlung des nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC). Die Nutzenbewertung dient der Feststellung des Zusatznutzens gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie im deutschen Versorgungssystem.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung von Ramucirumab beim nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom gemäß G-BA zwingend an einen vorherigen Tumorprogress unter einer platinhaltigen Chemotherapie gebunden ist.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist der Wirkstoff für erwachsene Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom indiziert. Voraussetzung ist ein Tumorprogress nach einer platinhaltigen Chemotherapie.
Die Anwendung von Ramucirumab erfolgt in dieser Indikation in Kombination mit dem Zytostatikum Docetaxel.
Die spezifischen Details zur Vergleichstherapie und zum Ausmaß des Zusatznutzens sind in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie zum Beschluss vom 01.09.2016 hinterlegt.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ramucirumab (neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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