Necitumumab (Portrazza) bei NSCLC: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führte im Jahr 2016 ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Necitumumab (Portrazza®) durch. Das Verfahren bezog sich auf die Behandlung von onkologischen Erkrankungen, spezifisch auf das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC).
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses. Es wird im Dokument ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zulassung für den Wirkstoff durch die European Medicines Agency (EMA) mittlerweile widerrufen wurde.
Empfehlungen
Das Dokument des G-BA beschreibt das ursprüngliche Anwendungsgebiet gemäß der damaligen Fachinformation.
Ursprüngliches Anwendungsgebiet
Necitumumab war laut G-BA-Dokument für folgende Indikation vorgesehen:
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Kombinationstherapie mit Gemcitabin und Cisplatin
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Behandlung von erwachsenen Patienten
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Vorliegen eines lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Plattenepithelkarzinoms der Lunge (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom)
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Nachweis einer Expression des epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptors (EGFR)
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Keine vorherige Chemotherapie für dieses Krankheitsstadium (Erstlinientherapie)
Status der Zulassung
Das Dokument hält fest, dass das Nutzenbewertungsverfahren im September 2016 abgeschlossen wurde. Die Zulassung für das Präparat Portrazza® wurde jedoch widerrufen. Entsprechend ergeben sich aus diesem historischen Beschluss keine aktuellen Therapieempfehlungen für die klinische Praxis.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass die europäische Zulassung für Necitumumab (Portrazza®) widerrufen wurde. Der Wirkstoff steht somit für die Erstlinientherapie des fortgeschrittenen, EGFR-exprimierenden Plattenepithelkarzinoms der Lunge nicht mehr zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA-Dokument wurde der Wirkstoff für das lokal fortgeschrittene oder metastasierte, EGFR-exprimierende, plattenepitheliale nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) bewertet. Es war als Erstlinientherapie in Kombination mit Gemcitabin und Cisplatin vorgesehen.
Nein, das Dokument hält fest, dass die Zulassung für den Wirkstoff Necitumumab (Portrazza®) durch die European Medicines Agency (EMA) widerrufen wurde.
Das Nutzenbewertungsverfahren des G-BA begann im April 2016. Der finale Beschluss zur Bewertung wurde im September 2016 gefasst.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Necitumumab (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.