Palopegteriparatid: Therapie bei Hypoparathyreoidismus
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V zum Wirkstoff Palopegteriparatid (Handelsname Yorvipath) durchgeführt. Das Verfahren wurde im Juni 2024 mit einem Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) abgeschlossen.
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Verfahrens. Chronischer Hypoparathyreoidismus ist eine seltene endokrine Erkrankung, die durch einen Mangel an Parathormon (PTH) gekennzeichnet ist und zu Störungen im Calcium- und Phosphatstoffwechsel führt.
Palopegteriparatid ist offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Der pharmazeutische Unternehmer hat jedoch ein Nutzenbewertungsverfahren unter Vorlage der regulären Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V initiiert.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass Palopegteriparatid zwar den Orphan-Drug-Status besitzt, das Nutzenbewertungsverfahren laut G-BA-Dokumentation jedoch auf Basis der regulären Nachweispflichten nach § 35a SGB V initiiert wurde.
Häufig gestellte Fragen
Das Medikament ist als Parathormon-Substitutionstherapie für Erwachsene mit chronischem Hypoparathyreoidismus indiziert.
Ja, der Wirkstoff ist laut G-BA offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) klassifiziert.
Der G-BA hat das Verfahren am 20.06.2024 mit einem entsprechenden Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie beendet.
Die detaillierten Ergebnisse zum Ausmaß des Zusatznutzens und zur Evidenzgrundlage sind in den offiziellen Beschlusstexten und tragenden Gründen des G-BA dokumentiert, da die administrativen Eckdaten diese nicht enthalten.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Palopegteriparatid (Chronischer Hypoparathyreoidismus, Parathormon(PTH)-Substitutionstherapie) (G-BA, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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