Obinutuzumab: Nutzenbewertung bei Follikulärem Lymphom

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das follikuläre Lymphom ist eine maligne Erkrankung des lymphatischen Systems und gehört zu den indolenten Non-Hodgkin-Lymphomen. Für diese Indikation wurde der monoklonale Antikörper Obinutuzumab (Handelsname Gazyvaro®) entwickelt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führte im Jahr 2016 ein Nutzenbewertungsverfahren für dieses neue Anwendungsgebiet durch. Da es sich bei Obinutuzumab um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) handelt, unterlag es den entsprechenden Bewertungsregularien.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des G-BA-Verfahrens von 2016. Es ist zu beachten, dass der ursprüngliche Beschluss mittlerweile durch ein neueres Verfahren aus dem Jahr 2021 abgelöst wurde.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Recherche zur Nutzenbewertung von Obinutuzumab auf die Aktualität der Dokumente geachtet werden muss. Der G-BA dokumentiert explizit, dass der ursprüngliche Beschluss aus dem Jahr 2016 aufgehoben wurde. Für die aktuelle Bewertung wird auf das Folgeverfahren aus dem Jahr 2021 verwiesen.

Häufig gestellte Fragen

Nein, laut G-BA-Dokumentation wurde der Beschluss vom 15.12.2016 aufgehoben. Er wurde durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 15.05.2021 ersetzt.

Das Dokument gibt an, dass die 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze überschritten wurde. Dies machte ein erneutes Nutzenbewertungsverfahren für das follikuläre Lymphom erforderlich.

Ja, in dem Verfahren von 2016 wird Obinutuzumab als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) geführt. Die Bewertung erfolgte nach den entsprechenden Sonderregelungen der Verfahrensordnung.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Obinutuzumab (neues Anwendungsgebiet: Follikuläres Lymphom) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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