G-BA2016

Nivolumab bei NSCLC (Nicht-Plattenepithel): G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den Verfahrensdaten und dem Kurzprofil des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2016. Gegenstand ist die Nutzenbewertung des monoklonalen Antikörpers Nivolumab (Opdivo®).

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) macht den Großteil aller Lungenkrebserkrankungen aus. Die Nicht-Plattenepithelhistologie stellt dabei eine häufige Untergruppe dar, für die zielgerichtete Immuntherapien eine wichtige Behandlungsoption in der Onkologie darstellen.

Das vorliegende Verfahren bewertet ein neues Anwendungsgebiet für den Wirkstoff. Es richtet sich an erwachsene Patienten, die bereits eine systemische Vorbehandlung erhalten haben.

Empfehlungen

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokument ist Nivolumab (Opdivo®) für eine spezifische Patientengruppe mit Lungenkrebs indiziert. Die Zulassung umfasst die Behandlung von Erwachsenen.

Folgende Kriterien müssen für den Einsatz gemäß diesem Beschluss erfüllt sein:

  • Vorliegen eines nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC)

  • Es handelt sich um eine Nicht-Plattenepithelhistologie

  • Die Erkrankung ist lokal fortgeschritten oder metastasiert

  • Die Patienten haben bereits eine vorherige Chemotherapie erhalten

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie das genaue Ausmaß des Zusatznutzens sind Teil der tragenden Gründe des G-BA. Diese inhaltlichen Details zur Bewertung sind im vorliegenden Verfahrenssteckbrief nicht explizit aufgeführt.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Nivolumab in dieser spezifischen Indikation ist laut G-BA-Verfahrensdaten zwingend darauf zu achten, dass es sich um ein NSCLC mit Nicht-Plattenepithelhistologie handelt. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Patienten bereits eine vorherige Chemotherapie durchlaufen haben, es sich also nicht um eine Erstlinientherapie handelt.

Häufig gestellte Fragen

Das Dokument gibt an, dass Nivolumab für Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC indiziert ist. Es muss sich dabei spezifisch um eine Nicht-Plattenepithelhistologie handeln.

Nein, das beschriebene Anwendungsgebiet sieht den Einsatz erst nach einer vorherigen Chemotherapie vor. Dies wird in den Verfahrensdaten explizit als Voraussetzung genannt.

Laut den Angaben des pharmazeutischen Unternehmers im G-BA-Verfahren lautet der Handelsname des Wirkstoffs Opdivo®.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Nivolumab (neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Nicht-Plattenepithelhistologie, nach vorheriger Chemotherapie) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

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