G-BA2018

Nutzenbewertung Metreleptin (Lipodystrophie): G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Es handelt sich um das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Metreleptin.

Metreleptin (Handelsname Myalepta) wird im therapeutischen Gebiet der Stoffwechselkrankheiten eingesetzt. Spezifisch richtet sich das Medikament an Personen mit Lipodystrophie.

Bei Lipodystrophie handelt es sich um eine seltene Erkrankung, die durch einen Verlust von Fettgewebe und damit einhergehende schwere Stoffwechselstörungen gekennzeichnet ist. Entsprechend ist Metreleptin als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Empfehlungen

Der vorliegende Text des G-BA enthält keine klinischen Behandlungsempfehlungen, sondern dokumentiert den formalen Ablauf der frühen Nutzenbewertung.

Verfahrensstatus und Orphan-Drug-Status

Laut G-BA ist das Nutzenbewertungsverfahren für Metreleptin (Vorgangsnummer 2018-10-01-D-385) offiziell abgeschlossen. Der Wirkstoff profitiert vom Status als Orphan Drug.

Bei Orphan Drugs gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung formal als belegt. Der G-BA bewertet in diesen Fällen das Ausmaß des Zusatznutzens anhand der eingereichten Dossiers.

Zeitlicher Ablauf der Bewertung

Der G-BA dokumentiert folgenden zeitlichen Ablauf für das Verfahren:

  • Verfahrensbeginn: 01. Oktober 2018

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung: 02. Januar 2019

  • Mündliche Anhörung: 12. Februar 2019

  • Beschlussfassung: 22. März 2019

Der finale Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am Tag der Beschlussfassung in Kraft.

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💡Praxis-Tipp

Da Metreleptin als Orphan Drug eingestuft ist, gelten besondere regulatorische Rahmenbedingungen für die Verordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss (Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie) die genauen Vorgaben zur wirtschaftlichen Verordnungsfähigkeit bei Lipodystrophie regelt.

Häufig gestellte Fragen

Ja, laut G-BA ist Metreleptin (Myalepta) offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Das Nutzenbewertungsverfahren des G-BA bezieht sich auf den Einsatz von Metreleptin bei Lipodystrophie. Dies fällt in das therapeutische Gebiet der Stoffwechselkrankheiten.

Der finale Beschluss des G-BA zur Nutzenbewertung von Metreleptin wurde am 22. März 2019 gefasst. Er trat am selben Tag in Kraft.

Gemäß den Dokumenten des G-BA wurde das Verfahren für Metreleptin von der Aegerion Pharmaceuticals GmbH geführt.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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