Metreleptin: Indikation und Therapie der Lipodystrophie

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Es handelt sich um das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Metreleptin.

Metreleptin (Handelsname Myalepta) wird im therapeutischen Gebiet der Stoffwechselkrankheiten eingesetzt. Spezifisch richtet sich das Medikament an Personen mit Lipodystrophie.

Bei Lipodystrophie handelt es sich um eine seltene Erkrankung, die durch einen Verlust von Fettgewebe und damit einhergehende schwere Stoffwechselstörungen gekennzeichnet ist. Entsprechend ist Metreleptin als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Da Metreleptin als Orphan Drug eingestuft ist, gelten besondere regulatorische Rahmenbedingungen für die Verordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss (Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie) die genauen Vorgaben zur wirtschaftlichen Verordnungsfähigkeit bei Lipodystrophie regelt.

Häufig gestellte Fragen

Ja, laut G-BA ist Metreleptin (Myalepta) offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Das Nutzenbewertungsverfahren des G-BA bezieht sich auf den Einsatz von Metreleptin bei Lipodystrophie. Dies fällt in das therapeutische Gebiet der Stoffwechselkrankheiten.

Der finale Beschluss des G-BA zur Nutzenbewertung von Metreleptin wurde am 22. März 2019 gefasst. Er trat am selben Tag in Kraft.

Gemäß den Dokumenten des G-BA wurde das Verfahren für Metreleptin von der Aegerion Pharmaceuticals GmbH geführt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Metreleptin (Liposystrophie) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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