Marstacimab (Hympavzi) bei Hämophilie: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Marstacimab (Handelsname Hympavzi) durchgeführt. Das Verfahren wurde im Juli 2025 abgeschlossen.
Marstacimab wird im therapeutischen Gebiet der Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe eingesetzt. Es dient der Behandlung von angeborenen Gerinnungsstörungen.
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen und fachlichen Eckdaten des G-BA-Beschlusses. Der Fokus liegt auf den zugelassenen Anwendungsgebieten und den definierten Patientengruppen.
Empfehlungen
Der G-BA-Beschluss definiert klare Kriterien für den Einsatz von Marstacimab. Das Medikament wird für die Routineprophylaxe von Blutungsepisoden eingesetzt.
Für die Anwendung müssen laut Fachinformation folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:
-
Alter von mindestens 12 Jahren
-
Körpergewicht von mindestens 35 kg
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Vorliegen einer schweren Hämophilie
Spezifische Indikationen
Die Therapie ist für zwei spezifische Formen der Bluterkrankheit vorgesehen. Bei der schweren Hämophilie A muss ein angeborener Faktor-VIII-Mangel (FVIII < 1 %) vorliegen.
Zudem wird das Medikament bei der schweren Hämophilie B angewendet. Hierbei muss ein angeborener Faktor-IX-Mangel (FIX < 1 %) nachgewiesen sein.
Dosierung
| Medikament | Indikation | Altersgrenze | Gewichtsgrenze | Spezifikation |
|---|---|---|---|---|
| Marstacimab (Hympavzi) | Schwere Hämophilie A | ab 12 Jahren | ≥ 35 kg | FVIII < 1 % |
| Marstacimab (Hympavzi) | Schwere Hämophilie B | ab 12 Jahren | ≥ 35 kg | FIX < 1 % |
Kontraindikationen
Gemäß den Vorgaben des G-BA und der Fachinformation ist das Vorliegen von Faktor-Inhibitoren ein Ausschlusskriterium. Marstacimab darf nur bei Patienten eingesetzt werden, die keine Faktor-VIII-Inhibitoren (bei Hämophilie A) beziehungsweise keine Faktor-IX-Inhibitoren (bei Hämophilie B) aufweisen.
💡Praxis-Tipp
Vor dem Einsatz von Marstacimab wird eine genaue Prüfung der klinischen Parameter empfohlen, da die Zulassung strikt an ein Mindestgewicht von 35 kg sowie das Fehlen von Faktor-Inhibitoren gebunden ist.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist Marstacimab für Patienten ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen. Zusätzlich muss ein Körpergewicht von mindestens 35 kg erreicht sein.
Das Medikament wird zur Routineprophylaxe bei schwerer Hämophilie A und schwerer Hämophilie B eingesetzt. Voraussetzung ist jeweils eine Restaktivität des entsprechenden Gerinnungsfaktors von unter 1 Prozent.
Nein, das Vorliegen von Faktor-Inhibitoren schließt eine Behandlung mit Marstacimab aus. Die Fachinformation fordert explizit den Einsatz bei Patienten ohne entsprechende Inhibitoren.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Marstacimab (schwere Hämophilie B, ≥ 12 Jahre, ohne Faktor IX-Inhibitoren) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.