G-BA2025Hämatologie

Marstacimab: Routineprophylaxe bei Hämophilie A und B

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung des Wirkstoffs Marstacimab (Handelsname Hympavzi) zusammen. Das Verfahren wurde im Jahr 2025 abgeschlossen.

Marstacimab ist ein Medikament, das im Bereich der Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe eingesetzt wird. Es dient der Routineprophylaxe von Blutungsepisoden bei spezifischen Formen der Hämophilie.

Da es sich bei dem Quelltext um ein administratives Dokument zur Nutzenbewertung handelt, beschränkt sich diese Zusammenfassung auf die zugelassenen Anwendungsgebiete gemäß der zugrundeliegenden Fachinformation.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Indikationsstellung für Marstacimab ist strikt auf das Körpergewicht und den Inhibitor-Status zu achten. Der G-BA-Beschluss schließt Personen unter 35 kg sowie Personen mit nachgewiesenen Faktor-Inhibitoren von diesem spezifischen Anwendungsgebiet aus.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss ist Marstacimab für Personen ab einem Alter von 12 Jahren vorgesehen. Zusätzlich wird ein Mindestkörpergewicht von 35 kg gefordert.

Ja, das Anwendungsgebiet umfasst gemäß G-BA auch die schwere Hämophilie B. Voraussetzung ist ein angeborener Faktor-IX-Mangel (unter 1 Prozent) ohne Faktor-Inhibitoren.

Der aktuelle Beschluss zur Nutzenbewertung schließt Personen mit Faktor-Inhibitoren explizit aus. Das Medikament ist nur für die Anwendung ohne vorliegende Inhibitoren vorgesehen.

Das Medikament wird laut Fachinformation für die Routineprophylaxe von Blutungsepisoden eingesetzt. Es dient der Vorbeugung bei schwerer Hämophilie A und B.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Marstacimab (schwere Hämophilie A, ≥ 12 Jahre, ohne Faktor VIII-Inhibitoren) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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