G-BA2025

Marstacimab (Hympavzi) bei Hämophilie: G-BA Beschluss

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung des Wirkstoffs Marstacimab (Handelsname Hympavzi) zusammen. Das Verfahren wurde im Jahr 2025 abgeschlossen.

Marstacimab ist ein Medikament, das im Bereich der Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe eingesetzt wird. Es dient der Routineprophylaxe von Blutungsepisoden bei spezifischen Formen der Hämophilie.

Da es sich bei dem Quelltext um ein administratives Dokument zur Nutzenbewertung handelt, beschränkt sich diese Zusammenfassung auf die zugelassenen Anwendungsgebiete gemäß der zugrundeliegenden Fachinformation.

Empfehlungen

Der G-BA definiert klare Kriterien für den Einsatz von Marstacimab (Hympavzi).

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA wird das Medikament für die Routineprophylaxe von Blutungsepisoden eingesetzt. Die Anwendung ist auf eine spezifische Zielgruppe beschränkt.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Behandlung erfüllt sein:

  • Alter von mindestens 12 Jahren

  • Körpergewicht von mindestens 35 kg

  • Vorliegen einer schweren Hämophilie A oder B

Spezifische Krankheitskriterien

Die schwere Hämophilie wird im Rahmen dieses Beschlusses wie folgt definiert:

  • Schwere Hämophilie A: Angeborener Faktor-VIII-Mangel mit einer Faktor-VIII-Aktivität von unter 1 Prozent.

  • Schwere Hämophilie B: Angeborener Faktor-IX-Mangel mit einer Faktor-IX-Aktivität von unter 1 Prozent.

Zusätzlich wird explizit gefordert, dass bei den behandelten Personen keine Faktor-Inhibitoren vorliegen dürfen.

Kontraindikationen

Gemäß den Vorgaben des G-BA ist das Vorliegen von Faktor-Inhibitoren (sowohl Faktor-VIII- als auch Faktor-IX-Inhibitoren) ein Ausschlusskriterium für dieses spezifische Anwendungsgebiet von Marstacimab.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Indikationsstellung für Marstacimab ist strikt auf das Körpergewicht und den Inhibitor-Status zu achten. Der G-BA-Beschluss schließt Personen unter 35 kg sowie Personen mit nachgewiesenen Faktor-Inhibitoren von diesem spezifischen Anwendungsgebiet aus.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss ist Marstacimab für Personen ab einem Alter von 12 Jahren vorgesehen. Zusätzlich wird ein Mindestkörpergewicht von 35 kg gefordert.

Ja, das Anwendungsgebiet umfasst gemäß G-BA auch die schwere Hämophilie B. Voraussetzung ist ein angeborener Faktor-IX-Mangel (unter 1 Prozent) ohne Faktor-Inhibitoren.

Der aktuelle Beschluss zur Nutzenbewertung schließt Personen mit Faktor-Inhibitoren explizit aus. Das Medikament ist nur für die Anwendung ohne vorliegende Inhibitoren vorgesehen.

Das Medikament wird laut Fachinformation für die Routineprophylaxe von Blutungsepisoden eingesetzt. Es dient der Vorbeugung bei schwerer Hämophilie A und B.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Marstacimab (schwere Hämophilie A, ≥ 12 Jahre, ohne Faktor VIII-Inhibitoren) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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