G-BA2025

NSCLC-Therapie mit Lazertinib: G-BA Beschluss

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Lazertinib (Handelsname Lazcluze) durchgeführt. Das Verfahren wurde im Juli 2025 mit einem entsprechenden Beschluss zur Kombinationstherapie abgeschlossen.

Lazertinib wird in der onkologischen Praxis zur zielgerichteten Therapie eingesetzt. Das spezifische Anwendungsgebiet umfasst das fortgeschrittene nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC).

Eine präzise molekularpathologische Diagnostik ist Voraussetzung für den Einsatz dieses Wirkstoffs. Die Therapie richtet sich gezielt an Tumore, die bestimmte genetische Veränderungen am epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR) aufweisen.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert die genauen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Lazertinib.

Indikation und Patientenpopulation

Laut Beschluss ist das Medikament für folgende Konstellation indiziert:

  • Erstlinienbehandlung von erwachsenen Patienten

  • Vorliegen eines fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC)

  • Nachweis von EGFR-Exon-19-Deletionen oder Exon-21-L858R-Substitutionsmutationen

Kombinationstherapie

Die Nutzenbewertung und Indikationsstellung beziehen sich nicht auf eine Monotherapie. Es wird festgelegt, dass Lazertinib ausschließlich in Kombination mit Amivantamab eingesetzt wird.

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💡Praxis-Tipp

Vor der Einleitung einer Erstlinientherapie mit der Kombination aus Lazertinib und Amivantamab wird eine präzise molekulargenetische Testung des Tumorgewebes vorausgesetzt. Der G-BA-Beschluss gilt spezifisch nur bei einem positiven Nachweis von EGFR-Exon-19-Deletionen oder Exon-21-L858R-Mutationen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist das Medikament für erwachsene Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) in der Erstlinie indiziert. Voraussetzung ist der Nachweis spezifischer EGFR-Mutationen.

Der Beschluss sieht den Einsatz von Lazertinib in Kombination mit Amivantamab vor. Die Nutzenbewertung bezieht sich explizit auf diese Kombinationstherapie.

Die Therapie erfordert den Nachweis von EGFR-Exon-19-Deletionen oder Exon-21-Substitutionsmutationen (L858R). Andere Mutationsprofile werden von diesem spezifischen Beschluss nicht abgedeckt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Lazertinib (Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, EGFR-Exon19-Deletionen oder Exon 21-Substitutionsmutationen (L858R), Kombination mit Amivantamab) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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