Lazertinib & Amivantamab: NSCLC-Therapie bei EGFR
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Lazertinib (Handelsname Lazcluze) durchgeführt. Das Verfahren wurde im Juli 2025 mit einem entsprechenden Beschluss zur Kombinationstherapie abgeschlossen.
Lazertinib wird in der onkologischen Praxis zur zielgerichteten Therapie eingesetzt. Das spezifische Anwendungsgebiet umfasst das fortgeschrittene nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC).
Eine präzise molekularpathologische Diagnostik ist Voraussetzung für den Einsatz dieses Wirkstoffs. Die Therapie richtet sich gezielt an Tumore, die bestimmte genetische Veränderungen am epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR) aufweisen.
💡Praxis-Tipp
Vor der Einleitung einer Erstlinientherapie mit der Kombination aus Lazertinib und Amivantamab wird eine präzise molekulargenetische Testung des Tumorgewebes vorausgesetzt. Der G-BA-Beschluss gilt spezifisch nur bei einem positiven Nachweis von EGFR-Exon-19-Deletionen oder Exon-21-L858R-Mutationen.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist das Medikament für erwachsene Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) in der Erstlinie indiziert. Voraussetzung ist der Nachweis spezifischer EGFR-Mutationen.
Der Beschluss sieht den Einsatz von Lazertinib in Kombination mit Amivantamab vor. Die Nutzenbewertung bezieht sich explizit auf diese Kombinationstherapie.
Die Therapie erfordert den Nachweis von EGFR-Exon-19-Deletionen oder Exon-21-Substitutionsmutationen (L858R). Andere Mutationsprofile werden von diesem spezifischen Beschluss nicht abgedeckt.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Lazertinib (Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, EGFR-Exon19-Deletionen oder Exon 21-Substitutionsmutationen (L858R), Kombination mit Amivantamab) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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