Amivantamab bei NSCLC: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Amivantamab (Handelsname Rybrevant) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den Eckdaten des G-BA-Beschlusses aus dem Jahr 2025.
Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) macht den Großteil aller Lungenkrebserkrankungen aus. Bei einem Teil der Betroffenen liegen spezifische Treibermutationen vor, die zielgerichtete medikamentöse Therapien ermöglichen.
Zu diesen genetischen Veränderungen gehören Mutationen im epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR). Insbesondere Exon-19-Deletionen und Exon-21-Substitutionsmutationen (L858R) stellen wichtige therapeutische Zielstrukturen in der Onkologie dar.
Empfehlungen
Zugelassenes Anwendungsgebiet
Laut G-BA-Dokumentation ist Amivantamab in Kombination mit Lazertinib für eine spezifische Patientengruppe indiziert. Es handelt sich um ein neues Anwendungsgebiet für den bereits bekannten Wirkstoff.
Die Zulassung umfasst die Erstlinienbehandlung von erwachsenen Personen mit folgenden Eigenschaften:
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Fortgeschrittenes nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC)
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Vorliegen einer EGFR Exon-19-Deletion
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Oder Vorliegen einer EGFR Exon-21-L858R-Substitutionsmutation
G-BA-Verfahren und Beschlussfassung
Das Nutzenbewertungsverfahren für diese Kombinationstherapie wurde im Februar 2025 eingeleitet. Der finale Beschluss zur Kombinationstherapie trat am 17.07.2025 in Kraft.
Ein ergänzender Beschluss zu den Therapiekosten wurde am 26.08.2025 gefasst. Die detaillierten tragenden Gründe sind in den entsprechenden Anlagen der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII und XIIa) dokumentiert.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass die Indikation für Amivantamab in diesem Setting zwingend den molekularpathologischen Nachweis einer spezifischen EGFR-Mutation (Exon-19-Deletion oder Exon-21-L858R) erfordert. Zudem ist die Anwendung laut Zulassung explizit als Kombinationstherapie mit Lazertinib in der Erstlinie vorgesehen.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist das Medikament zur Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenem NSCLC indiziert. Voraussetzung ist der Nachweis einer EGFR Exon-19-Deletion oder einer Exon-21-L858R-Substitutionsmutation.
Die Fachinformation und der G-BA-Beschluss sehen den Einsatz von Amivantamab in diesem spezifischen Anwendungsgebiet in Kombination mit dem Wirkstoff Lazertinib vor.
Der Beschluss zur Nutzenbewertung der Kombinationstherapie trat am 17.07.2025 in Kraft. Ein weiterer Beschluss zu den Therapiekosten folgte Ende August 2025.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Amivantamab (Neues Anwendungsgebiet: Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, EGFR Exon-19-Deletionen oder Exon-21-Substitutionsmutationen (L858R), Kombination mit Lazertinib) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.