Amivantamab bei NSCLC: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2022 ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Amivantamab (Handelsname Rybrevant) abgeschlossen. Das Verfahren bezieht sich auf den Einsatz in der onkologischen Therapie des Lungenkarzinoms.
Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) macht den Großteil aller Lungenkrebserkrankungen aus. Bei einem Teil der Betroffenen liegen spezifische genetische Veränderungen vor, wie beispielsweise aktivierende Mutationen im epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR).
Eine besondere Subgruppe bilden Tumore mit einer EGFR-Exon-20-Insertionsmutation. Für diese spezifische und oft schwer zu behandelnde Konstellation wurde Amivantamab als zielgerichtete Therapieoption nach Vorbehandlung evaluiert.
Empfehlungen
Der Beschluss definiert das genaue Anwendungsgebiet für den Wirkstoff gemäß der Fachinformation.
Zugelassene Indikation
Laut G-BA ist Amivantamab als Monotherapie für folgende Patientengruppe indiziert:
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Erwachsene Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC)
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Vorliegen einer aktivierenden Exon-20-Insertionsmutation des epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptors (EGFR)
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Anwendung nach dem Versagen einer platinbasierten Therapie
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie die genauen Patientenpopulationen für die Nutzenbewertung sind Teil der tragenden Gründe des Beschlusses. Das Verfahren wurde im Juli 2022 offiziell abgeschlossen.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass Amivantamab in dieser Indikation spezifisch erst nach dem Versagen einer vorherigen platinbasierten Therapie eingesetzt wird. Zudem ist eine molekularpathologische Testung zwingend erforderlich, um die spezifische EGFR-Exon-20-Insertionsmutation vor Therapiebeginn zweifelsfrei nachzuweisen.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist der Wirkstoff spezifisch für Patienten mit einer aktivierenden EGFR-Exon-20-Insertionsmutation indiziert. Andere klassische EGFR-Mutationen werden von diesem spezifischen Beschluss nicht abgedeckt.
Der Beschluss sieht den Einsatz von Amivantamab erst nach dem Versagen einer platinbasierten Therapie vor. Es handelt sich in diesem Kontext somit nicht um eine primäre Erstlinientherapie.
Gemäß der vom G-BA zitierten Fachinformation ist Amivantamab (Rybrevant) in dieser spezifischen Indikation als Monotherapie vorgesehen.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Amivantamab (Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, EGFR-Exon-20-Insertionsmutation, nach platinbasierter Therapie) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.