G-BA2017

Ixazomib bei Multiplem Myelom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2017 ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Ixazomib (Handelsname Ninlaro®) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten dieses Beschlusses.

Ixazomib ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Es wird im onkologischen Bereich zur Therapie des Multiplen Myeloms eingesetzt.

Die Zulassung und die entsprechende Bewertung beziehen sich auf Erkrankte, die bereits mindestens eine Vortherapie erhalten haben. Die Behandlung erfolgt als Kombinationstherapie.

Empfehlungen

Die G-BA Nutzenbewertung aus dem Jahr 2017 dokumentiert folgende formale Rahmenbedingungen für den Einsatz:

Indikation und Therapieschema

Laut Beschluss wird Ixazomib für folgende spezifische Konstellation bewertet:

  • Vorliegen eines Multiplen Myeloms

  • Zustand nach mindestens einer vorangegangenen Therapie

  • Einsatz als Kombinationstherapie mit Lenalidomid und Dexamethason

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Der G-BA dokumentiert folgende Entwicklungen zum Beschluss:

  • Das ursprüngliche Bewertungsverfahren wurde im Juli 2017 abgeschlossen.

  • Die Befristung der Geltungsdauer wurde in den Jahren 2019 und 2020 mehrfach angepasst.

  • Wichtiger Hinweis: Die in diesem Verfahren gefassten Beschlüsse wurden durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 01.11.2021 offiziell aufgehoben und ersetzt.

Dosierung

Der G-BA-Beschlussstext enthält keine spezifischen Dosierungsangaben in Milligramm. Es wird lediglich das zugelassene Kombinationsschema definiert:

MedikamentRolle im SchemaSpezifische Dosis im Quelltext
Ixazomib (Ninlaro®)Hauptwirkstoff (Orphan Drug)Keine Angabe
LenalidomidKombinationspartnerKeine Angabe
DexamethasonKombinationspartnerKeine Angabe
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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss aus dem Jahr 2017 durch eine Neubewertung vom 01.11.2021 aufgehoben wurde. Für aktuelle Verordnungs- und Erstattungsfragen wird empfohlen, zwingend den neueren Beschluss heranzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Der Beschluss bezieht sich auf das Multiple Myelom. Voraussetzung für den Einsatz ist, dass bereits mindestens eine Vortherapie stattgefunden hat.

Laut G-BA-Dokument erfolgt die Therapie in Kombination mit den Wirkstoffen Lenalidomid und Dexamethason.

Nein, die Beschlüsse dieses Verfahrens wurden offiziell aufgehoben. Sie wurden durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 01.11.2021 abgelöst.

Ja, der Wirkstoff wird in den Unterlagen des G-BA explizit als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) geführt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ixazomib (Multiples Myelom, mind. 1 Vortherapie, Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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