Fingolimod (Gilenya) bei MS: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung von Fingolimod (Handelsname Gilenya). Der Wirkstoff wird im therapeutischen Gebiet der Multiplen Sklerose, einer chronisch-entzündlichen Erkrankung des zentralen Nervensystems, eingesetzt.
Das ursprüngliche Verfahren mit der Vorgangsnummer 2011-04-15-D-004 begann im April 2011. Es umfasste die Einreichung des Dossiers durch die Novartis Pharma GmbH sowie die anschließende Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Es wird im Dokument ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in diesem spezifischen Verfahren von 2012 gefassten Beschlüsse mittlerweile historisch sind. Sie wurden durch spätere Neubewertungen des G-BA offiziell aufgehoben und ersetzt.
Empfehlungen
Der G-BA dokumentiert für das Nutzenbewertungsverfahren von Fingolimod folgende administrative Eckdaten und Beschlussfassungen:
Historischer Verfahrensablauf
Laut G-BA-Dokumentation durchlief das ursprüngliche Verfahren folgende Stationen:
-
Beginn des Verfahrens am 15.04.2011
-
Veröffentlichung der IQWiG-Nutzenbewertung am 16.01.2012
-
Mündliche Anhörung am 21.02.2012
-
Ursprüngliche Beschlussfassung am 29.03.2012
Aufhebung und Neubewertung
Das Dokument weist darauf hin, dass die Beschlüsse dieses Verfahrens aufgehoben wurden. Die Aufhebung erfolgte durch ein nachfolgendes Nutzenbewertungsverfahren.
Dieses Folgeverfahren vom 01.04.2015 behandelte die Neubewertung nach Fristablauf. Der spezifische Fokus lag dabei auf der rasch fortschreitenden schubförmig remittierenden Multiplen Sklerose.
Weitere Bewertungsverfahren
Der G-BA listet für den Wirkstoff Fingolimod weitere, nachfolgende Bewertungsverfahren auf. Dazu gehören abgeschlossene Verfahren aus den Jahren 2014, 2015 und 2019.
💡Praxis-Tipp
Bei der Recherche zu Beschlüssen bezüglich Fingolimod (Gilenya) wird darauf hingewiesen, stets die aktuellste Version der G-BA-Richtlinien heranzuziehen. Die Beschlüsse aus dem Verfahren von 2011/2012 sind laut offizieller Dokumentation aufgehoben und durch neuere Bewertungen ab dem Jahr 2015 ersetzt worden.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA-Dokumentation wurde der Wirkstoff Fingolimod (Gilenya) im therapeutischen Gebiet der Multiplen Sklerose bewertet. Dies fällt unter die Kategorie der Krankheiten des Nervensystems.
Nein, die in diesem spezifischen Verfahren gefassten Beschlüsse wurden offiziell aufgehoben. Sie wurden durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 01.04.2015 ersetzt.
Ja, der G-BA listet mehrere nachfolgende Verfahren für diesen Wirkstoff auf. Es werden weitere abgeschlossene Bewertungsverfahren aus den Jahren 2014, 2015 und 2019 dokumentiert.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Fingolimod (G-BA, 2011). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.