Faricimab: Indikation und Therapie bei Makulaödem (RVV)
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Faricimab (Handelsname Vabysmo) durchgeführt. Das Verfahren wurde am 20. Februar 2025 mit einer finalen Beschlussfassung abgeschlossen.
Ein retinaler Venenverschluss (RVV) kann zu einem Rückstau von Blut und Flüssigkeit in der Netzhaut führen. Dies verursacht häufig ein Makulaödem, welches mit einer deutlichen Visusbeeinträchtigung einhergeht.
Faricimab wird in der Augenheilkunde zur Behandlung derartiger vaskulärer Netzhauterkrankungen eingesetzt. Die vorliegende Bewertung bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet des bereits zugelassenen Medikaments.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass die G-BA-Nutzenbewertung für Faricimab bei retinalem Venenverschluss strikt zwischen den Subpopulationen Venenastverschluss (VAV) und Zentralvenenverschluss (ZVV) differenziert.
Häufig gestellte Fragen
Der G-BA bewertete Faricimab für die Behandlung von Erwachsenen mit Visusbeeinträchtigung aufgrund eines Makulaödems infolge eines retinalen Venenverschlusses.
Das Anwendungsgebiet umfasst laut Fachinformation sowohl den Venenastverschluss (VAV) als auch den Zentralvenenverschluss (ZVV).
Die finale Beschlussfassung durch den G-BA erfolgte am 20. Februar 2025.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Faricimab (Neues Anwendungsgebiet: Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses) (G-BA, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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