G-BA2025

Bevacizumab (Lytenava) bei nAMD: G-BA Nutzenbewertung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Bevacizumab (Handelsname Lytenava) durchgeführt. Es handelt sich hierbei um einen bekannten Wirkstoff, für den ein neuer Unterlagenschutz besteht.

Die neovaskuläre (feuchte) altersbedingte Makuladegeneration (nAMD) ist eine fortschreitende Augenerkrankung, die unbehandelt zu einem massiven Sehverlust führen kann. Die Therapie erfolgt in der Regel durch die intravitreale Injektion von VEGF-Inhibitoren.

Das vorliegende Dokument fasst die formalen Eckdaten und den zeitlichen Ablauf des Bewertungsverfahrens für das Jahr 2025 zusammen. Es dient der Feststellung des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Empfehlungen

Das Dokument definiert die formalen Rahmenbedingungen für den Einsatz und die Bewertung des Präparats. Da es sich um ein Nutzenbewertungsverfahren handelt, werden keine direkten klinischen Handlungsanweisungen formuliert.

Anwendungsgebiet und Patientenpopulation

Laut Beschluss wird das Präparat bei folgenden Indikationen angewendet:

  • Behandlung der neovaskulären (feuchten) altersbedingten Makuladegeneration (nAMD).

  • Die zugelassene Patientenpopulation für die Nutzenbewertung umfasst ausschließlich Erwachsene.

Verfahrensablauf der Nutzenbewertung

Das Bewertungsverfahren (Vorgangsnummer 2025-05-01-D-1192) durchlief im Jahr 2025 mehrere festgelegte Phasen:

  • Verfahrensbeginn: 01.05.2025

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung (IQWiG): 01.08.2025

  • Mündliche Anhörung: 08.09.2025

  • Beschlussfassung und Inkrafttreten: 16.10.2025

Der pharmazeutische Unternehmer (Outlook Therapeutics Limited) reichte hierfür ein umfassendes Dossier ein. Dieses bildete die Grundlage für die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie und den finalen Beschluss der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Lytenava um ein Bevacizumab-Präparat handelt, das im Rahmen eines neuen Unterlagenschutzes spezifisch für die ophthalmologische Anwendung bei erwachsenen Patienten mit nAMD bewertet wurde. Der G-BA-Beschluss vom Oktober 2025 bildet die formale Grundlage für die Verordnungsfähigkeit in dieser spezifischen Indikation.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokument wird Lytenava bei Erwachsenen zur Behandlung der neovaskulären (feuchten) altersbedingten Makuladegeneration (nAMD) angewendet.

Die Beschlussfassung über die Nutzenbewertung erfolgte am 16.10.2025. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft.

Das Nutzenbewertungsverfahren wurde für das Präparat der Firma Outlook Therapeutics Limited durchgeführt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Bevacizumab (Bekannter Wirkstoff mit neuem Unterlagenschutz: Neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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