G-BA2016

Crizotinib bei ALK+ NSCLC: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2016. Es handelt sich um ein Verfahren zur Neubewertung nach Fristablauf für den Wirkstoff Crizotinib, der unter dem Handelsnamen Xalkori vertrieben wird.

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) ist eine der häufigsten Formen von Lungenkrebs. Bei einem Teil der Betroffenen liegt eine spezifische genetische Veränderung vor, die als Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-Positivität bezeichnet wird.

Crizotinib ist ein zielgerichtetes Therapeutikum, das in die Signalwege dieser spezifischen Tumorzellen eingreift. Das vorliegende Verfahren nach § 35a SGB V bewertet den Zusatznutzen dieses Medikaments für eine exakt definierte Zielgruppe im onkologischen Bereich.

Empfehlungen

Der G-BA definiert in diesem Beschluss die genauen Rahmenbedingungen und das Anwendungsgebiet für den Einsatz des Wirkstoffs.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokument wird Crizotinib (Xalkori) für folgende spezifische Indikation angewendet:

  • Die Behandlung richtet sich ausschließlich an Erwachsene.

  • Es muss ein vorbehandeltes, fortgeschrittenes nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC) vorliegen.

  • Der Tumor muss zwingend Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positiv sein.

Verfahrensdetails der Nutzenbewertung

Das Dokument skizziert den formalen Ablauf der Neubewertung nach Fristablauf:

  • Das Verfahren wurde am 01.07.2016 durch den G-BA eingeleitet.

  • Die Veröffentlichung der Nutzenbewertung durch das IQWiG erfolgte am 04.10.2016.

  • Die finale Beschlussfassung über die zweckmäßige Vergleichstherapie und den Zusatznutzen wurde am 15.12.2016 getroffen.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Crizotinib ist darauf zu achten, dass die formale Zulassung gemäß diesem G-BA-Beschluss explizit den Nachweis der ALK-Positivität voraussetzt. Zudem ist der Einsatz in diesem spezifischen Bewertungsrahmen auf erwachsene, bereits vorbehandelte Personen mit fortgeschrittenem NSCLC beschränkt.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wird Crizotinib bei Erwachsenen zur Behandlung des vorbehandelten, ALK-positiven, fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) angewendet.

Der Wirkstoff Crizotinib wird von der Pfizer Pharma GmbH unter dem Handelsnamen Xalkori vertrieben.

Es handelt sich um eine Neubewertung nach Fristablauf gemäß § 35a SGB V. Der finale Beschluss zu diesem Verfahren wurde am 15.12.2016 gefasst.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Crizotinib (Neubewertung nach Fristablauf: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, ALK+, vorbehandelte Patienten) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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