Entrectinib bei NSCLC: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Entrectinib (Handelsname Rozlytrek) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses aus dem Jahr 2021.
Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) ist eine häufige Form von Lungenkrebs. Bei einem Teil der Betroffenen liegt eine spezifische genetische Veränderung vor, die als ROS1-Mutation bezeichnet wird.
Für diese zielgerichtete Therapieform werden sogenannte ROS1-Inhibitoren eingesetzt. Die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V regelt die Erstattungsfähigkeit solcher neuen Arzneimittel im deutschen Gesundheitssystem.
Empfehlungen
Zugelassenes Anwendungsgebiet
Gemäß G-BA-Beschluss wird Entrectinib als Monotherapie für eine spezifische Patientengruppe angewendet. Die Zulassung umfasst folgende Kriterien:
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Erwachsene Personen mit einem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC)
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Die Erkrankung muss sich in einem fortgeschrittenen Stadium befinden
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Es muss ein ROS1-positiver Tumorstatus vorliegen
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Es darf zuvor keine Behandlung mit anderen ROS1-Inhibitoren erfolgt sein (Erstlinientherapie)
Verfahrensdetails
Der Beschluss zur Nutzenbewertung trat am 18.02.2021 in Kraft. Es wird in den Dokumenten darauf hingewiesen, dass die Gültigkeit dieses Beschlusses bis zum 31.12.2027 befristet ist.
💡Praxis-Tipp
Bei der Verordnung von Entrectinib wird eine vorherige Bestimmung des ROS1-Status vorausgesetzt. Die Dokumente des G-BA betonen, dass das Medikament ausschließlich für Personen zugelassen ist, die zuvor keine Therapie mit anderen ROS1-Inhibitoren erhalten haben.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA wird Entrectinib als Monotherapie bei erwachsenen Personen mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) eingesetzt. Eine Vorbehandlung mit ROS1-Inhibitoren darf nicht stattgefunden haben.
Der Wirkstoff Entrectinib wird unter dem Handelsnamen Rozlytrek vertrieben. Dies geht aus den Unterlagen des Nutzenbewertungsverfahrens hervor.
Der Beschluss vom 18.02.2021 ist befristet. Gemäß den Verfahrensdetails endet die Befristung am 31.12.2027.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Entrectinib (Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC), ROS1-positiv, fortgeschritten, Erstlinie) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.