Crizotinib bei ALK+ NSCLC: Indikation und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das nicht-kleinzellige Bronchialkarzinom (NSCLC) ist eine häufige Form von Lungenkrebs. Bei einem Teil der Betroffenen liegt eine genetische Veränderung in Form einer Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-Positivität vor, die ein spezifisches therapeutisches Vorgehen erfordert.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Crizotinib (Handelsname Xalkori) durchgeführt. Das Verfahren begann im November 2012 und wurde mit einem Beschluss im Mai 2013 zunächst abgeschlossen.

Es wird in der Dokumentation explizit darauf hingewiesen, dass die in diesem spezifischen Verfahren gefassten Beschlüsse mittlerweile aufgehoben wurden. Sie wurden durch eine Neubewertung nach Fristablauf im Juli 2016 ersetzt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschlüsse dieses spezifischen G-BA-Verfahrens aus dem Jahr 2012/2013 mittlerweile aufgehoben sind. Für aktuelle Therapieentscheidungen und Verordnungen wird empfohlen, die Ergebnisse der Folgeverfahren (ab Juli 2016) zurate zu ziehen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wird Crizotinib bei Erwachsenen mit vorbehandeltem, fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC) angewendet. Voraussetzung für die Therapie ist der Nachweis einer ALK-Positivität.

Nein, die Dokumentation zeigt, dass die Beschlüsse dieses spezifischen Verfahrens aufgehoben wurden. Sie wurden durch eine Neubewertung nach Fristablauf im Jahr 2016 ersetzt.

Der in der Nutzenbewertung genannte Handelsname für den Wirkstoff Crizotinib lautet Xalkori. Das Präparat wird von der Pfizer Pharma GmbH vertrieben.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Crizotinib (G-BA, 2012). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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