Crizotinib (Xalkori) bei NSCLC: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Das nicht-kleinzellige Bronchialkarzinom (NSCLC) ist eine häufige Form von Lungenkrebs. Bei einem Teil der Betroffenen liegt eine genetische Veränderung in Form einer Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-Positivität vor, die ein spezifisches therapeutisches Vorgehen erfordert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Crizotinib (Handelsname Xalkori) durchgeführt. Das Verfahren begann im November 2012 und wurde mit einem Beschluss im Mai 2013 zunächst abgeschlossen.
Es wird in der Dokumentation explizit darauf hingewiesen, dass die in diesem spezifischen Verfahren gefassten Beschlüsse mittlerweile aufgehoben wurden. Sie wurden durch eine Neubewertung nach Fristablauf im Juli 2016 ersetzt.
Empfehlungen
Die G-BA-Dokumentation formuliert folgende Kernpunkte zum Anwendungsgebiet und zum Verfahrensstatus:
Anwendungsgebiet
Laut G-BA wird Crizotinib (Xalkori) für folgende spezifische Indikation angewendet:
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Erwachsene Patienten
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Vorbehandeltes, fortgeschrittenes nicht-kleinzelliges Bronchialkarzinom (NSCLC)
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Nachgewiesene Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-Positivität
Verfahrensstatus und Gültigkeit
Die Dokumentation weist auf wichtige formale Aspekte des Bewertungsverfahrens hin:
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Der ursprüngliche Beschluss zur Nutzenbewertung stammt vom 02.05.2013.
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Die Befristung der Geltungsdauer wurde in den Jahren 2015 und 2016 mehrfach verlängert.
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Alle Beschlüsse dieses Verfahrens (Vorgangsnummer 2012-11-15-D-040) sind mittlerweile aufgehoben.
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Es existieren Folgeverfahren (z. B. vom 01.07.2016 und 01.10.2016), welche die aktuelle Bewertungsgrundlage bilden.
Dosierung
Der vorliegende Beschlusstext des G-BA enthält keine spezifischen Dosierungsangaben in Milligramm. Die Nutzenbewertung bezieht sich ausschließlich auf folgendes zugelassenes Anwendungsgebiet:
| Wirkstoff | Handelsname | Anwendungsgebiet |
|---|---|---|
| Crizotinib | Xalkori | Vorbehandeltes, ALK-positives, fortgeschrittenes NSCLC bei Erwachsenen |
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschlüsse dieses spezifischen G-BA-Verfahrens aus dem Jahr 2012/2013 mittlerweile aufgehoben sind. Für aktuelle Therapieentscheidungen und Verordnungen wird empfohlen, die Ergebnisse der Folgeverfahren (ab Juli 2016) zurate zu ziehen.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA wird Crizotinib bei Erwachsenen mit vorbehandeltem, fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC) angewendet. Voraussetzung für die Therapie ist der Nachweis einer ALK-Positivität.
Nein, die Dokumentation zeigt, dass die Beschlüsse dieses spezifischen Verfahrens aufgehoben wurden. Sie wurden durch eine Neubewertung nach Fristablauf im Jahr 2016 ersetzt.
Der in der Nutzenbewertung genannte Handelsname für den Wirkstoff Crizotinib lautet Xalkori. Das Präparat wird von der Pfizer Pharma GmbH vertrieben.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Crizotinib (G-BA, 2012). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.