G-BA2016

Crizotinib bei ALK+ NSCLC (Erstlinie): G-BA Beschluss

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2016 zur Nutzenbewertung von Crizotinib (Xalkori®). Das Verfahren bewertet ein neues Anwendungsgebiet des Wirkstoffs.

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) macht den Großteil aller Lungenkrebserkrankungen aus. Bei einem Teil der Betroffenen liegt eine genetische Veränderung in Form einer Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-Translokation vor, die das Tumorwachstum antreibt.

Crizotinib ist ein zielgerichteter Tyrosinkinase-Inhibitor, der spezifisch bei diesen ALK-positiven Tumoren eingesetzt wird. Die vorliegende Bewertung befasst sich mit dem Einsatz in der Erstlinientherapie bei fortgeschrittenen Stadien.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert das genaue Anwendungsgebiet für den Wirkstoff Crizotinib.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Gemäß der Fachinformation wird Crizotinib (Xalkori®) für folgende Indikation angewendet:

  • Erwachsene Personen

  • Erstlinienbehandlung

  • Fortgeschrittenes nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC)

  • Vorliegen eines Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positiven Status

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Das Dokument verweist bezüglich der zweckmäßigen Vergleichstherapie auf die tragenden Gründe des Beschlusses vom 16.06.2016. Die genaue Ausgestaltung der Vergleichstherapie ist der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie zu entnehmen.

Verfahrensstatus

Das Nutzenbewertungsverfahren für dieses neue Anwendungsgebiet wurde am 16.06.2016 mit einer Beschlussfassung abgeschlossen. Es existieren weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff aus den Jahren 2012 und 2016.

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💡Praxis-Tipp

Vor dem Einsatz von Crizotinib in der Erstlinientherapie des fortgeschrittenen NSCLC wird eine molekularpathologische Testung vorausgesetzt. Der ALK-positive Status muss zwingend bestätigt sein, da das Medikament laut G-BA-Beschluss nur bei dieser spezifischen genetischen Alteration zugelassen ist.

Häufig gestellte Fragen

Das Dokument gibt an, dass Crizotinib für erwachsene Personen mit einem fortgeschrittenen, nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) angewendet wird. Voraussetzung ist ein positiver ALK-Status.

Der vorliegende G-BA-Beschluss bezieht sich explizit auf den Einsatz von Crizotinib in der Erstlinienbehandlung.

Der Wirkstoff Crizotinib wird unter dem Handelsnamen Xalkori® vertrieben. Dies geht aus dem Steckbrief des G-BA-Verfahrens hervor.

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