Crizotinib bei ALK+ NSCLC (Erstlinie): G-BA Beschluss
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2016 zur Nutzenbewertung von Crizotinib (Xalkori®). Das Verfahren bewertet ein neues Anwendungsgebiet des Wirkstoffs.
Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) macht den Großteil aller Lungenkrebserkrankungen aus. Bei einem Teil der Betroffenen liegt eine genetische Veränderung in Form einer Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-Translokation vor, die das Tumorwachstum antreibt.
Crizotinib ist ein zielgerichteter Tyrosinkinase-Inhibitor, der spezifisch bei diesen ALK-positiven Tumoren eingesetzt wird. Die vorliegende Bewertung befasst sich mit dem Einsatz in der Erstlinientherapie bei fortgeschrittenen Stadien.
Empfehlungen
Der G-BA-Beschluss definiert das genaue Anwendungsgebiet für den Wirkstoff Crizotinib.
Zugelassenes Anwendungsgebiet
Gemäß der Fachinformation wird Crizotinib (Xalkori®) für folgende Indikation angewendet:
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Erwachsene Personen
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Erstlinienbehandlung
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Fortgeschrittenes nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC)
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Vorliegen eines Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positiven Status
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Das Dokument verweist bezüglich der zweckmäßigen Vergleichstherapie auf die tragenden Gründe des Beschlusses vom 16.06.2016. Die genaue Ausgestaltung der Vergleichstherapie ist der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie zu entnehmen.
Verfahrensstatus
Das Nutzenbewertungsverfahren für dieses neue Anwendungsgebiet wurde am 16.06.2016 mit einer Beschlussfassung abgeschlossen. Es existieren weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff aus den Jahren 2012 und 2016.
💡Praxis-Tipp
Vor dem Einsatz von Crizotinib in der Erstlinientherapie des fortgeschrittenen NSCLC wird eine molekularpathologische Testung vorausgesetzt. Der ALK-positive Status muss zwingend bestätigt sein, da das Medikament laut G-BA-Beschluss nur bei dieser spezifischen genetischen Alteration zugelassen ist.
Häufig gestellte Fragen
Das Dokument gibt an, dass Crizotinib für erwachsene Personen mit einem fortgeschrittenen, nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) angewendet wird. Voraussetzung ist ein positiver ALK-Status.
Der vorliegende G-BA-Beschluss bezieht sich explizit auf den Einsatz von Crizotinib in der Erstlinienbehandlung.
Der Wirkstoff Crizotinib wird unter dem Handelsnamen Xalkori® vertrieben. Dies geht aus dem Steckbrief des G-BA-Verfahrens hervor.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Crizotinib (neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, ALK+, Erstlinie) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.