G-BA2017

Cladribin bei Multipler Sklerose: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf den Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Bewertet wurde der Wirkstoff Cladribin (Handelsname Mavenclad).

Es handelt sich um ein Verfahren für einen bekannten Wirkstoff mit neuem Unterlagenschutz. Das therapeutische Gebiet umfasst Krankheiten des Nervensystems, spezifisch die Multiple Sklerose.

Die Multiple Sklerose ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems. Eine hochaktive schubförmige Verlaufsform erfordert in der Regel eine spezialisierte immunmodulatorische Therapie.

Empfehlungen

Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Beschluss wird Cladribin (Mavenclad) unter folgenden Voraussetzungen eingesetzt:

  • Behandlung von erwachsenen Personen

  • Vorliegen einer hochaktiven schubförmigen Multipler Sklerose (MS)

  • Nachweis der Krankheitsaktivität durch klinische oder bildgebende Befunde

Verfahrensstatus

Das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a Abs. 6 SGB V wurde offiziell abgeschlossen. Die finale Beschlussfassung des G-BA zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie erfolgte am 17.05.2018.

Ein ergänzender Beschluss zu den Therapiekosten trat am 21.06.2018 in Kraft.

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💡Praxis-Tipp

Die G-BA-Dokumente betonen, dass die Indikation spezifisch für die hochaktive schubförmige Form der Multipler Sklerose gilt. Die Krankheitsaktivität wird dabei durch entsprechende klinische Befunde oder Bildgebung objektiviert.

Häufig gestellte Fragen

Gemäß G-BA ist Cladribin für erwachsene Personen mit hochaktiver schubförmiger Multipler Sklerose (MS) indiziert. Die Diagnose wird durch klinische oder bildgebende Befunde gesichert.

Die Dokumente des G-BA verweisen darauf, dass die Definition der hochaktiven schubförmigen MS über klinische Befunde oder entsprechende Ergebnisse der Bildgebung erfolgt.

Ja, das Verfahren nach § 35a SGB V wurde mit den Beschlüssen vom Mai und Juni 2018 offiziell abgeschlossen. Dies schließt auch die Bewertung der Therapiekosten ein.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Cladribin (Bekannter Wirkstoff mit neuem Unterlagenschutz: Hochaktive schubförmige Multiple Sklerose) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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