G-BA2012

Aflibercept bei feuchter AMD: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Metadaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das Dokument beschreibt das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Aflibercept (Handelsname Eylea).

Die neovaskuläre (feuchte) altersabhängige Makuladegeneration (AMD) ist eine fortschreitende Augenerkrankung, die unbehandelt zu einem schweren Sehverlust führen kann. Aflibercept wird als VEGF-Inhibitor zur Behandlung dieser Erkrankung eingesetzt.

Das vorliegende Verfahren wurde im Dezember 2012 durch die Bayer Vital GmbH initiiert und im Juni 2013 mit einem entsprechenden Beschluss des G-BA abgeschlossen.

Empfehlungen

Das vorliegende Dokument des G-BA enthält keine direkten klinischen Handlungsanweisungen, sondern dokumentiert den formalen Ablauf der frühen Nutzenbewertung.

Anwendungsgebiet

Laut Dokument wird Aflibercept (Eylea) bei Erwachsenen zur Behandlung der neovaskulären (feuchten) altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) angewendet.

Verfahrensablauf und Bewertungsgrundlage

Der G-BA legt für die Nutzenbewertung folgende formale Rahmenbedingungen fest:

  • Es werden ausschließlich die vom pharmazeutischen Unternehmer fristgerecht eingereichten und als erforderlich bezeichneten Angaben berücksichtigt.

  • Über die angeforderten Angaben hinausgehende Informationen fließen laut Verfahrensordnung nicht in die Nutzenbewertung ein.

  • Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie erfolgt durch den G-BA und ist maßgeblich für die Bewertung des Zusatznutzens.

Beschlussfassung

Das Verfahren wurde am 06.06.2013 mit einem Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) abgeschlossen. Die detaillierten tragenden Gründe und das Ausmaß des Zusatznutzens sind in den verlinkten Volltexten des G-BA hinterlegt.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Aflibercept zur Behandlung der feuchten AMD ist der Beschluss des G-BA zur zweckmäßigen Vergleichstherapie zu beachten. Die Festlegungen in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie bilden die rechtliche Grundlage für die wirtschaftliche Verordnungsfähigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokument bezieht sich die Nutzenbewertung auf die Behandlung der neovaskulären (feuchten) altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) bei Erwachsenen.

Der Wirkstoff Aflibercept wird in dem beschriebenen Verfahren unter dem Handelsnamen Eylea geführt.

Es werden ausschließlich die nach der Verfahrensordnung angeforderten Angaben des pharmazeutischen Unternehmers berücksichtigt. Darüber hinausgehende Informationen fließen laut G-BA nicht in die Bewertung ein.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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