Aflibercept bei feuchter AMD: Indikation und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Metadaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das Dokument beschreibt das formale Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Aflibercept (Handelsname Eylea).

Die neovaskuläre (feuchte) altersabhängige Makuladegeneration (AMD) ist eine fortschreitende Augenerkrankung, die unbehandelt zu einem schweren Sehverlust führen kann. Aflibercept wird als VEGF-Inhibitor zur Behandlung dieser Erkrankung eingesetzt.

Das vorliegende Verfahren wurde im Dezember 2012 durch die Bayer Vital GmbH initiiert. Es wurde im Juni 2013 mit einem entsprechenden Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) abgeschlossen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Da dieses administrative Dokument die konkrete zweckmäßige Vergleichstherapie und das Ausmaß des Zusatznutzens nicht direkt nennt, wird darauf hingewiesen, für diese klinisch relevanten Details die verlinkten Beschlusstexte und tragenden Gründe vom 06.06.2013 zu konsultieren.

Häufig gestellte Fragen

Der Wirkstoff wurde für die Behandlung von Erwachsenen mit neovaskulärer (feuchter) altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) bewertet.

Die konkrete zweckmäßige Vergleichstherapie und das Ausmaß des Zusatznutzens sind in den tragenden Gründen und dem Beschlusstext vom 06.06.2013 zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) dokumentiert.

Es werden ausschließlich die vom pharmazeutischen Unternehmer als erforderlich bezeichneten und eingereichten Angaben berücksichtigt. Darüber hinausgehende Informationen werden laut Verfahrensordnung nicht einbezogen.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Aflibercept (Neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration) (G-BA, 2012). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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