Angiotensin-II-Acetat bei Hypotonie: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Dieser Artikel basiert auf der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2022 zum Wirkstoff Angiotensin-II-Acetat (Handelsname Giapreza). Das Verfahren bewertet den therapeutischen Nutzen des Medikaments im Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Ein septischer oder distributiver Schock ist ein lebensbedrohlicher Zustand, der durch einen massiven Blutdruckabfall gekennzeichnet ist. Wenn Standardtherapien nicht ausreichen, spricht man von einer refraktären Hypotonie.
In solchen Fällen werden zusätzliche medikamentöse Optionen benötigt, um den Blutdruck zu stabilisieren und die Organperfusion aufrechtzuerhalten. Angiotensin-II-Acetat stellt in diesem Kontext einen therapeutischen Ansatz dar.
Empfehlungen
Der G-BA definiert in seinem Beschluss das genaue Anwendungsgebiet für den Wirkstoff.
Zugelassene Indikation
Laut Dokument ist Angiotensin-II-Acetat (Giapreza) für folgende klinische Situation indiziert:
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Behandlung der refraktären Hypotonie bei Erwachsenen.
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Vorliegen eines septischen oder anderen distributiven Schocks.
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Fortbestehen der Hypotonie trotz angemessener Volumenreanimation.
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Vorangegangene, nicht ausreichende Anwendung von Katecholaminen oder anderen verfügbaren gefäßverengenden Therapien.
Status des Verfahrens
Das Nutzenbewertungsverfahren wurde am 06.01.2022 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen. Die Festlegungen sind in der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) verankert.
💡Praxis-Tipp
Laut G-BA-Dokument ist Angiotensin-II-Acetat nicht als Primärtherapie vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz erst nach adäquater Volumengabe und dem erfolglosen Einsatz von Katecholaminen oder anderen Vasopressoren indiziert ist.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist das Medikament für Erwachsene mit septischem oder anderem distributivem Schock indiziert. Voraussetzung ist das Vorliegen einer refraktären Hypotonie.
Der Einsatz ist gemäß Dokument erst indiziert, wenn Betroffene trotz angemessener Volumentherapie hypotensiv bleiben. Zudem muss zuvor eine Therapie mit Katecholaminen oder anderen gefäßverengenden Therapien erfolgt sein.
Das Nutzenbewertungsverfahren wurde laut G-BA am 06.01.2022 offiziell abgeschlossen. Die Ergebnisse und tragenden Gründe sind in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie dokumentiert.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Angiotensin-II-Acetat (Hypotonie) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.