Hormonersatztherapie (HRT): Brustkrebsrisiko & Verlauf
Hintergrund
Die Drug Safety Mail 2020-33 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) thematisiert das Brustkrebsrisiko im Zusammenhang mit der Hormonersatztherapie (HRT) bei Wechseljahresbeschwerden. Grundlage ist eine Überprüfung durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC).
Es ist bereits seit Längerem bekannt, dass die Anwendung einer HRT mit einem erhöhten Risiko für Brustkrebs einhergeht. Neue Studiendaten aus einer Metaanalyse haben dieses Risiko nun erneut bestätigt und detaillierter quantifiziert.
Aufgrund dieser Erkenntnisse empfiehlt der PRAC eine Aktualisierung der entsprechenden Produktinformationen. Ziel ist es, den gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand für Verordnende und Patientinnen transparent abzubilden.
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Aspekt für die Praxis ist die Aufklärung der Patientinnen über die Langzeitrisiken der Hormonersatztherapie. Die AkdÄ weist darauf hin, dass das Brustkrebsrisiko bei einer Anwendungsdauer von über fünf Jahren auch nach dem Absetzen der Präparate noch für ein Jahrzehnt oder länger erhöht bleiben kann. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer strengen Indikationsstellung und einer möglichst kurzen Therapiedauer.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ kann das Risiko nach einer Anwendung von mehr als fünf Jahren auch nach dem Absetzen noch zehn Jahre oder länger erhöht bleiben. Dies basiert auf aktuellen Studiendaten, die vom PRAC ausgewertet wurden.
Die Information empfiehlt, eine Hormonersatztherapie stets in der niedrigsten möglichen Dosierung anzuwenden. Zudem sollte der Behandlungszeitraum so kurz wie möglich gehalten werden.
Es wird empfohlen, dass Patientinnen regelmäßige ärztliche Untersuchungen gemäß den aktuellen Leitlinien wahrnehmen. Bei Veränderungen der Brüste sollte umgehend eine ärztliche Abklärung erfolgen.
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Quelle: AkdÄ: Information des BfArM zur Hormonersatztherapie: PRAC (AkdÄ, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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