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DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)Kardiologie

Wearables zur Arrhythmie-Detektion: DGK-Positionspapier

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie) Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Wearables nutzen primär Photoplethysmographie (PPG) oder Elektrokardiographie (EKG) zur Rhythmusüberwachung.
  • Sie eignen sich als Eventrekorder bei symptomatischen Arrhythmien sowie zum aktiven oder passiven Screening auf Vorhofflimmern.
  • Bei Vorhofflimmer-Verdacht durch PPG ist zwingend eine EKG-Bestätigung vor Einleitung einer Therapie erforderlich.
  • ESC-Leitlinien empfehlen ein opportunistisches Vorhofflimmer-Screening bei Patienten ab 65 Jahren.
  • Aus haftungsrechtlichen Gründen sollten für diagnostische Zwecke nur als Medizinprodukt zertifizierte Wearables genutzt werden.
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Hintergrund

Die Digitalisierung ermöglicht es zunehmend auch Laien, Körperfunktionen über Wearables (Smartwatches, Armbänder, Brustgurte) zu erfassen. Diese Geräte können genutzt werden, um symptomatische Arrhythmien aufzuzeichnen oder auf asymptomatische Rhythmusstörungen wie Vorhofflimmern zu screenen. Vorhofflimmern ist mit einer Prävalenz von 1–2 % die häufigste Rhythmusstörung und geht mit einer signifikant erhöhten Morbidität und Mortalität einher (insbesondere Schlaganfälle und Herzinsuffizienz).

Technologien zur Arrhythmiedetektion

Wearables nutzen im Wesentlichen zwei unterschiedliche Technologien zur Erfassung von Herzfrequenz und Rhythmus:

MerkmalPhotoplethysmographie (PPG)Elektrokardiographie (EKG)
TechnologiePulswellenanalyse (optisch)Herzstromkurve (elektrisch)
VoraussetzungWearable, Smartphone-KameraWearable, Elektroden
MessmodusKontinuierlich, opportunistisch, systematischOpportunistisch, systematisch
Sensitivität (Vorhofflimmern)91,5–98,5 %94–98 %
Spezifität (Vorhofflimmern)91,4–100 %76–95 %
ArtefakteBewegungs- und KopplungsartefakteBewegungs- und Kopplungsartefakte

Screening- und Aufzeichnungsstrategien

Es werden prinzipiell drei verschiedene Möglichkeiten unterschieden, Arrhythmien mittels Wearables aufzuzeichnen:

  • Eventrekorder: Symptom-getriggerte Aufzeichnung (z.B. bei Palpitationen, Synkopen). Dies ist sinnvoll, wenn Arrhythmien seltener als 1-mal pro Woche auftreten.
  • Aktives Screening: Anwender-initiierte Aufzeichnung in vordefinierten Intervallen (z.B. 1- bis 3-mal täglich). Ermöglicht die Bestimmung einer Arrhythmielast.
  • Passives Screening: Anwenderunabhängige Form der Dokumentation mittels kontinuierlicher oder periodischer automatischer Aktivierung.

Klinische Konsequenzen und Leitlinien

Die aktuellen ESC-Leitlinien empfehlen ein Screening auf subklinisches Vorhofflimmern in bestimmten Risikogruppen:

  • Opportunistisches Screening: Indiziert bei Patienten ab 65 Jahren (Klasse IB).
  • Systematisches Screening: Sollte bei Patienten ab 75 Jahren oder mit obstruktivem Schlafapnoesyndrom erwogen werden (Klasse IIa, B).

Klinische Relevanz: Eine definitive Vorhofflimmer-Diagnose via PPG ist derzeit nicht möglich. Bei einem Vorhofflimmer-Verdacht basierend auf einem PPG ist zwingend eine elektrokardiographische Bestätigung (z.B. durch ein 30-sekündiges 1-Kanal-EKG) anzustreben, bevor eine therapeutische Konsequenz im Sinne einer oralen Antikoagulation oder rhythmuskontrollierenden Therapie gezogen wird.

Rechtliche und haftungsrechtliche Aspekte

Der Einsatz von Wearables unterliegt haftungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen:

  • Zertifizierung: Viele Wearables sind reine Lifestyleprodukte. Daten von nicht zertifizierten Geräten sollten aus Haftungsgründen nicht für diagnostische oder therapeutische Zwecke genutzt werden.
  • Medizinprodukte: Bei als Medizinprodukt zertifizierten Wearables ist die Zweckbestimmung des Herstellers bindend. Ein Off-label-Use ist zu vermeiden.
  • Datenschutz: Wearable-Daten über Arrhythmien sind Gesundheitsdaten. Die Übermittlung von Patientendaten durch nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail- oder Messengerdienste ist zu vermeiden.

💡Praxis-Tipp

Verlassen Sie sich bei der Indikationsstellung zur oralen Antikoagulation niemals allein auf eine optische Pulswellenanalyse (PPG). Fordern Sie bei Vorhofflimmer-Verdacht immer eine EKG-Bestätigung (z.B. 1-Kanal-EKG der Smartwatch oder klassisches 12-Kanal-EKG) an.

Häufig gestellte Fragen

Ein 1-Kanal-EKG (z.B. über eine zertifizierte Smartwatch abgeleitet) von 30 Sekunden Dauer ist diagnostisch ausreichend. Eine reine Pulswellenanalyse (PPG) erfordert jedoch zwingend eine EKG-Bestätigung.
Laut ESC-Leitlinien ist ein opportunistisches Screening bei Patienten ab 65 Jahren indiziert. Ab 75 Jahren oder bei obstruktivem Schlafapnoesyndrom sollte ein systematisches Screening erwogen werden.
Nein. Aus Haftungsgründen sollten Daten und Aufzeichnungen von Geräten, die nicht als Medizinprodukt zertifiziert sind, nicht für diagnostische oder therapeutische Zwecke genutzt werden.
Sowohl PPG- als auch EKG-basierte Methoden zeigen in Studien eine sehr hohe Sensitivität und Spezifität von deutlich über 90 % für die Erkennung von Vorhofflimmern.

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