Ceftazidim/Avibactam (Säuglinge): Dosierung & Therapie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des IQWiG (G24-34) aus dem Jahr 2025 bewertet das Reserveantibiotikum Ceftazidim/Avibactam. Die Bewertung bezieht sich auf Säuglinge ab der Geburt bis zu einem Alter von unter 3 Monaten.

Da der Wirkstoff als Reserveantibiotikum gemäß § 35a Abs. 1c SGB V eingestuft ist, gilt der medizinische Zusatznutzen gesetzlich als belegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut daher ausschließlich mit der Prüfung der Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Therapiekosten.

Die Bewertung umfasst vier spezifische Anwendungsgebiete. Dazu gehören Infektionen durch aerobe gramnegative Erreger, komplizierte intraabdominelle Infektionen (cIAI), komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI) sowie nosokomiale Pneumonien (HAP/VAP).

Empfehlungen

Der Bericht formuliert keine klinischen Handlungsempfehlungen, sondern bewertet die epidemiologischen und gesundheitsökonomischen Daten des pharmazeutischen Unternehmers.

Anwendungsgebiete und Patientenzahlen

Der Bericht bewertet die geschätzte Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV. Für die vier Anwendungsgebiete werden folgende jährliche Fallzahlen ermittelt:

  • Infektionen durch aerobe gramnegative Erreger mit begrenzten Behandlungsoptionen: 10 bis 27 Fälle

  • Komplizierte intraabdominelle Infektionen (cIAI): 2 bis 7 Fälle

  • Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI) inklusive Pyelonephritis: 3 bis 13 Fälle

  • Nosokomiale Pneumonien (HAP) inklusive beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP): 2 bis 9 Fälle

Methodische Unsicherheiten

Das IQWiG stuft die berechneten Patientenzahlen als mit Unsicherheit behaftet ein. Eine Ausnahme bildet die untere Grenze bei den gramnegativen Infektionen, welche laut Bewertung unterschätzt wird.

Als Gründe für die Unsicherheit nennt der Bericht unter anderem Fallzahlen, die sich auf abweichende Altersbereiche beziehen. Zudem wird ein tendenziell zu hoher Abzug von reinen Keimträgern kritisiert.

Therapiekosten

Die Jahrestherapiekosten variieren je nach Reifealter der Säuglinge. Die Berechnung basiert auf einer Behandlungsdauer von 5 bis 14 Tagen, bei Pneumonien von 7 bis 14 Tagen.

Für reife Neugeborene, Säuglinge und Frühgeborene ab einem postmenstruellen Alter von 31 Wochen belaufen sich die reinen Arzneimittelkosten auf 2.873,85 Euro bis 5.747,70 Euro. Bei Frühgeborenen mit einem postmenstruellen Alter von 26 bis unter 31 Wochen liegen die Kosten zwischen 1.915,90 Euro und 3.831,80 Euro.

Dosierung

Die Bewertung gibt keine spezifischen Milligramm-Dosierungen an, verweist aber auf die Dosierungsempfehlungen der Fachinformation basierend auf dem Serumkreatininwert. Die Therapiekosten und Behandlungsdauern werden wie folgt zusammengefasst:

PatientengruppeBehandlungsdauerArzneimittelkosten
Reife Neugeborene und Frühgeborene (ab 31 Wochen)5–14 Tage (HAP/VAP: 7–14 Tage)2.873,85 € – 5.747,70 €
Frühgeborene (26 bis < 31 Wochen)5–14 Tage (HAP/VAP: 7–14 Tage)1.915,90 € – 3.831,80 €

Kontraindikationen

Der Bericht betont den Status von Ceftazidim/Avibactam als Reserveantibiotikum. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wirkstoff nur im Ausnahmefall verabreicht werden darf. Dies gilt bei Verdacht auf oder bei nachgewiesenen Infektionen durch multiresistente Erreger.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht weist darauf hin, dass die tatsächlichen Patientenzahlen in der realen Versorgung geringer ausfallen können als berechnet. Dies liegt an der strengen Indikationsstellung für Reserveantibiotika bei Kindern und Jugendlichen sowie an möglichen weitergehenden Festlegungen zur qualitätsgesicherten Anwendung.

Häufig gestellte Fragen

Die Bewertung bezieht sich auf Säuglinge ab der Geburt bis zu einem Alter von unter 3 Monaten. Dies schließt auch Frühgeborene ab einem postmenstruellen Alter von 26 Wochen ein.

Ceftazidim/Avibactam ist als Reserveantibiotikum eingestuft. Gemäß § 35a Abs. 1c SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen für diese Wirkstoffklasse gesetzlich als belegt, weshalb das IQWiG nur Patientenzahlen und Kosten prüft.

Laut Bericht liegen die reinen Arzneimittelkosten für reife Neugeborene bei 2.873,85 bis 5.747,70 Euro pro Therapiezyklus. Bei extremen Frühgeborenen fallen die Kosten aufgrund der geringeren Wirkstoffmenge mit 1.915,90 bis 3.831,80 Euro etwas niedriger aus.

Der Bericht listet vier Anwendungsgebiete auf. Dazu zählen Infektionen durch aerobe gramnegative Erreger, komplizierte intraabdominelle Infektionen, komplizierte Harnwegsinfektionen und nosokomiale Pneumonien.

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Quelle: IQWiG G24-34: Ceftazidim/Avibactam (Bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete, ab Geburt bis < 3 Monate) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1c SGB V (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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