Nichtorganische Schlafstörungen bei Kindern: AWMF-Leitlinie
📋Auf einen Blick
- •Nichtorganische Schlafstörungen (F51) umfassen Insomnien, Hypersomnien und Parasomnien wie Schlafwandeln oder Pavor nocturnus.
- •Die Basisdiagnostik besteht aus einer ausführlichen Anamnese und dem Führen eines Schlaftagebuchs über mindestens eine Woche.
- •Die Polysomnographie ist der Goldstandard zum Ausschluss organischer Ursachen wie schlafbezogener Atmungsstörungen oder Epilepsie.
- •Therapie der ersten Wahl sind Psychoedukation, Schlafhygiene und kognitiv-verhaltenstherapeutische Interventionen.
- •Eine medikamentöse Therapie sollte nur nach Ausschöpfung verhaltenstherapeutischer Maßnahmen und meist nur vorübergehend erfolgen.
Hintergrund
Schlafstörungen bei Kindern und Jugendlichen können weitreichende negative Auswirkungen auf die organische und psychische Gesundheit sowie das familiäre und schulische Umfeld haben. Sie manifestieren sich oft bereits in der Kindheit und können mit weiteren komorbiden Problemen assoziiert sein. Die Klassifikation erfolgt nach ICD-10 unter dem Schlüssel F51 für nichtorganische Schlafstörungen.
Klassifikation und Leitsymptome
| ICD-10 | Diagnose | Leitsymptome |
|---|---|---|
| F51.0 | Nichtorganische Insomnie | Ungenügende Schlafdauer oder -qualität (akut >4 Wochen, chronisch >3 Monate) |
| F51.1 | Nichtorganische Hypersomnie | Übermäßige Schlafneigung oder Schlafanfälle tagsüber trotz adäquater Schlafdauer |
| F51.3 | Somnambulismus (Schlafwandeln) | Umhergehen im Tiefschlaf, Amnesie, erschwerte Erweckbarkeit, meist im ersten Nachtdrittel |
| F51.4 | Pavor nocturnus | Plötzliches Erwachen mit Panikschrei, vegetative Erregung, Amnesie, meist im ersten Nachtdrittel |
| F51.5 | Alpträume | Lebhafte Erinnerung an Angstträume, rasche Orientierung nach dem Aufwachen, meist in der zweiten Nachthälfte |
Altersspezifischer Schlafbedarf
Das Schlafmuster und der Schlafbedarf verändern sich entwicklungsabhängig. Die Kenntnis der normalen Schlafdauer ist essenziell, um unrealistische Erwartungen der Eltern von echten Insomnien abzugrenzen.
| Alter | Mittlere Schlafdauer pro Tag (Perzentile 2-98) |
|---|---|
| 6 Monate | ca. 14 h (10-18 h) |
| 3 Jahre | ca. 12 h (9-15 h) |
| 6 Jahre | ca. 10,5 h (9-13 h) |
| 10 Jahre | ca. 10 h (8-11 h) |
| 14 Jahre | ca. 9 h (6-12 h) |
| 16 Jahre | ca. 8 h (4-11 h) |
Diagnostik
Die Diagnostik zielt darauf ab, die Schlafstörung zu objektivieren und organische sowie psychiatrische Komorbiditäten auszuschließen.
- Schlaftagebuch: Erfassung der Schlafqualität und störender Verhaltensweisen über mindestens eine typische Woche (Tag- und Nachtprotokoll).
- Fragebögen: Einsatz von Screening-Instrumenten wie dem Kinderschlafcomic (ab 5 Jahren) oder dem Sleep Self Report (7-12 Jahre).
- Polysomnographie (PSG): Goldstandard zur differenzialdiagnostischen Abklärung organisch bedingter Schlafstörungen (z.B. Apnoen, epileptische Krampfaktivität) oder bei chronischer Insomnie ohne Behandlungserfolg.
- Aktigraphie: Aufzeichnung von Schlaf-Wach-Mustern über mehrere Wochen mittels Beschleunigungsmesser.
- Routine-EEG: Bei Verdacht auf epileptische Krampfaktivität oder zur Abgrenzung bei Pavor nocturnus und Somnambulismus.
Therapie und Interventionen
Die Behandlung erfolgt hierarchisch. Am Beginn steht immer die genaue Aufklärung (Psychoedukation) über das spezifische Störungsbild und den altersadäquaten Schlaf.
1. Schlafhygiene und Psychoedukation
- Regelmäßige Bettgehzeiten als Bestandteil eines geregelten Tagesablaufs.
- Vermeidung von hellem Licht (insbesondere blauwelliges Licht von Bildschirmen) am Abend.
- Etablierung von Einschlafritualen (15-30 Minuten).
- Keine aufregenden Aktivitäten oder anregende Getränke vor dem Einschlafen.
2. Verhaltenstherapeutische Verfahren
- Kinder < 5 Jahre: Rhythmisierung des Schlafverhaltens, Extinktion unerwünschten Verhaltens, positive Zubettgehroutinen (z.B. Mini-KiSS Programm).
- Ältere Kinder: Kognitiv-behaviorale Interventionen (KVT-I), Entspannungstechniken, kognitives Umstrukturieren (z.B. KiSS Programm).
- Jugendliche: Berücksichtigung von chronotypischen Veränderungen, Medienkonsum und Substanzgebrauch. Ggf. Bettzeitrestriktion (z.B. JuSt Programm).
3. Medikamentöse Therapie
Eine medikamentöse Behandlung sollte nur nach Ausschöpfung verhaltenstherapeutischer Interventionen und meist nur zur vorübergehenden Entlastung erfolgen. Viele Substanzen sind für Kinder nicht zugelassen (Off-Label-Use).
| Wirkstoffgruppe | Beispiele | Indikation / Bemerkung |
|---|---|---|
| Phytopharmaka | Baldrian | Unterstützung verhaltenstherapeutischer Maßnahmen (zugelassen ab 6 Jahren) |
| Antihistaminika | Doxylamin | Kurzzeitbehandlung von Schlafstörungen (zugelassen ab 6 Monaten) |
| Melatonin (retardiert) | - | Zugelassen (2-18 J.) bei Autismus-Spektrum-Störung (ASS) oder Smith-Magenis-Syndrom (SMS) |
| Benzodiazepine | Triazolam, Lorazepam | Nur bei extremer psychischer Anspannung oder schweren psychiatrischen Erkrankungen (kurzzeitig) |
| Antidepressiva | Doxepin, Mirtazapin | Bei komorbider depressiver Störung oder Angststörung |
💡Praxis-Tipp
Lassen Sie Eltern vor jeder medikamentösen Intervention zwingend ein Schlaftagebuch über mindestens eine Woche führen. Oft klärt bereits der Abgleich der dokumentierten Schlafzeit mit den altersspezifischen Normwerten das Problem unrealistischer elterlicher Erwartungen.